Stärkung der biologischen Vielfalt

Biodiversitätsstärkungsgesetz

Das Biodiversitätsstärkungsgesetz von Baden-Württemberg schützt Insekten, stärkt Lebensräume und fördert den Artenschutz durch Maßnahmen in vielen gesellschaftlichen Bereichen.

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Streuobstwiese im Herbst

Artenschutz geht uns alle an

Der Artenschwund hat in den letzten Jahren dramatische Ausmaße angenommen. Dies gilt insbesondere für die Insekten, die als Bestäuber zahlreicher Nutzpflanzen und als Nahrungsgrundlage für andere Tiere von immenser Bedeutung sind. Baden-Württemberg hat deshalb mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz eine Vorreiterrolle übernommen, um die dringend benötigte Trendwende für Insekten und andere Tiere herbeizuführen.

Die Ursachen des Artensterbens sind vielfältig. Unter anderem sind der Verlust von Lebensraum und Strukturen in der Landschaft, der Klimawandel, Stoffeinträge aus der Industrie, eine intensivere Landnutzung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dafür verantwortlich. Wenn wir das Artensterben aufhalten wollen, müssen wir in allen Bereichen handeln. 

Der größte Teil unserer Arten lebt und wächst in unserer über die Jahrhunderte geschaffenen und bewirtschafteten Kulturlandschaft. Wenn die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft stimmen, ist auch künftig eine Landbewirtschaftung sowohl zum Wohle der Arten als auch zum Wohle der Menschen möglich.

Artenschutz ist aber nicht nur Aufgabe der Landwirtschaft. Alle Bürgerinnen und Bürger und alle Teile der Gesellschaft tragen Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt. Wirtschaftende Akteure wie der Handel und die Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie politische Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler und übergeordneter Ebene oder Grundstücks- und Gartenbesitzer. Der öffentlichen Hand kommt eine besondere Vorbildfunktion zu.

Gesetzesnovelle und Eckpunktepapier

Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes hat das Land den Weg für einen ausgewogenen Artenschutz in Baden-Württemberg geebnet. Der Landtag hat die Gesetzesnovelle am 22. Juli 2020 mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Gesetz hat die Stärkung der Biodiversität zum Ziel – sowohl die biologische Vielfalt als auch die zu ihrem Erhalt unverzichtbare bäuerliche Landwirtschaft im Land.

Der Gesetzesentwurf geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück. Die Landesregierung hat die Forderungen der Initiative in weiten Teilen übernommen und zusätzliche Maßnahmen für verschiedene Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eingefügt.

Wesentliche Inhalte

Zentrale Inhalte des Gesetzes sind das Verbot von Pestiziden in Naturschutzgebieten und die Verminderung des Pestizidverbrauchs allgemein, insektenschonende Beleuchtung im öffentlichen Raum, ein Verbot von Schottergärten, ein besserer Schutz von Streuobstwiesen sowie die Stärkung des Ökolandbaus.

Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzes haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt: