Herausgeber: Zentrum für Angewandte Geowissenschaften (Universität Tübingen), Institut für Baustoffprüfung und Umwelttechnik GmbH, Gewerbliches Institut für Umweltanalytik GmbH
Publikationsart: Publikation
Format: A4
Seitenzahl: 157
Publikationsdatum: 11/2017
Diese Studie untersucht, welche Folgen die novellierte Bundesbodenschutzverordnung auf das Land Baden-Württemberg hat (Stand Kabinettsbeschluss vom 3. Mai 2017). Die Mantelverordnung regelt umfassend für Ersatzbaustoffe und Bodenaushub das Recycling bzw. die Verfüllung von Abgrabungen bundeseinheitlich. Die MantelV soll die Regeln und Erlasse der einzelnen Bundesländer ablösen.
Diese Studie untersucht, welche Folgen die novellierte Bundesbodenschutzverordnung auf das Land Baden-Württemberg hat (Stand Kabinettsbeschluss vom 3. Mai 2017). Die Mantelverordnung regelt umfassend für Ersatzbaustoffe und Bodenaushub das Recycling bzw. die Verfüllung von Abgrabungen bundeseinheitlich. Die MantelV soll die Regeln und Erlasse der einzelnen Bundesländer ablösen.
In dieser Studie ließ das Umweltministerium Baden-Württemberg 109 Bodenproben aus Baustellen und Aufschlüssen im Land untersuchen. Die Studie sollte feststellen, ob die bislang üblichen Verwertungen weiterhin möglich sein werden oder ob die neuen Grenzwerte, Untersuchungsmethoden und Untersuchungsparameter die Industrie zwingen, mehr Bodenaushub zu deponieren.
Das Ergebnis: Bei der Verfüllung von Abgrabungen können zukünftig mehr Bodenmaterialien als BM-0 (derzeitige Bezeichnung Z0) oder BM-0* (derzeitige Bezeichnung Z0*) eingestuft werden. Wichtige Stellschrauben der Verordnung sind potentielle Grenzwerte für Sulfat, TOC und weitere Eluatgrenzwerte. Führt man abweichend von der Kabinettsfassung der MantelV entsprechende Werte ein, müssten bis zu 10 Millionen Tonnen pro Jahr mehr Bodenmaterialien auf Deponien beseitigt werden.