Publikation

Evaluationsbericht zur Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO)

Die Landesregierung macht seit 2017 von der Grundlage der in Paragraf 37c Absatz 2 EEG 2021 verankerten Länderöffnungsklausel Gebrauch und erweitert die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 festgelegte Flächenkulisse im Rahmen der Ausschreibungen auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten. Mit der am 7. März 2017 verabschiedeten Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO) sollen die Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg bei den Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach dem EEG deutlich verbessert werden.

Nach Paragraf 3 FFÖ-VO soll die Wirksamkeit der Verordnung zur Erreichung der Ziele nach Paragraf 1 Satz 1 sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Natur und Landschaft evaluiert werden. Zudem soll eine Betrachtung alternativer Photovoltaik-Technologien mit geringer Nutzungskonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung erfolgen.

Der Evaluationsbericht wird durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vorgelegt.

Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Publikationsart: Broschüre
Format: A4
Seitenzahl: 18
Publikationsdatum: März 2023

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