Die Nutzung natürlicher Ressourcen ist mit großen ökologischen und ökonomischen Herausforderungen verbunden. Der Ressourcenverbrauch steigt weltweit unvermindert an – mit erheblichen negativen Folgen für Umwelt und Gesellschaft. Daher gewinnt ressourcenschonendes Wirtschaften zunehmend an Bedeutung. Unterbrochene Lieferketten und Versorgungsengpässe verdeutlichen, wie wichtig es ist, mit den vorhandenen Ressourcen sparsamer umzugehen und sie so weit wie möglich im Kreislauf zu führen.
Für die Umsetzung des Förderprogramms REKOWI 2 stehen bis 2029 insgesamt rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel des Förderprogramms
Ziel des Förderprogramms ist es, konkrete und innovative Lösungsansätze und Maßnahmen für ein ressourcenschonendes und kreislauforientiertes Wirtschaften zu entwickeln. Damit sollen Unternehmen in Baden-Württemberg bei ihrer nachhaltigen Transformation unterstützt und ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten und gestärkt werden.
REKOWI 2 knüpft an das Förderprogramm REKOWI an und trägt zur Umsetzung der Landesstrategie Ressourceneffizienz, insbesondere im Handlungsfeld 3 „Zirkuläres Wirtschaften“ bei. Zugleich unterstützt es die Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg.
Zuwendungsfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Lösung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben nach Artikel 25 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe b und c AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung ) in den Bereichen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
Außerdem können in begründeten Ausnahmefällen Durchführbarkeitsstudien nach Artikel 25 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Buchstabe d AGVO im Vorfeld von Vorhaben der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung gefördert werden.
Mit den Vorhaben sollen konkrete Maßnahmen für ressourcenschonendes, kreislauforientiertes Wirtschaften in Unternehmen entwickelt und deren Umsetzung ermöglicht werden. Die Maßnahmen können sich auf alle Bereiche eines Stoffkreislaufs beziehen. Dabei kann es sich um technische und/oder organisatorische Lösungen handeln. Hemmnisse, die Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen im Sinne des zirkulären Wirtschaftens hinderlich sind, sollen identifiziert werden. Gleichzeitig sollen Potenziale aufgezeigt werden, die sich durch die Anwendung dieser Maßnahmen ergeben.
Es sollen vorrangig Projekte gefördert werden, die eine Umsetzung der identifizierten Maßnahmen vorbereiten oder mit der Umsetzung innerhalb der Projektlaufzeit selbst schon beginnen werden.
Antragsberechtigte sind:
- Unternehmen
- Rechtsfähige Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten Rechts
Bei Verbundvorhaben mit Unternehmen sind darüber hinaus antragsberechtigt:
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Regionalverbände
- Zweckverbände
- Wirtschaftsförderer
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
Bei den Zuwendungen handelt es sich um Projektförderungen. Die Zuwendung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen je nach Rechtsgrundlage als Anteils- oder Vollfinanzierung gewährt.
Für Einzel- und Verbundvorhaben stehen vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils Fördermittel bis zu 400.000 Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse werden abhängig von der Art des Vorhabens und den geltenden beihilferechtlichen Voraussetzungen gewährt. Die mögliche Förderquote richtet sich unter anderem nach der Forschungskategorie und der Unternehmensgröße.
Bei Unternehmen wird die jeweilige Förderquote der zuwendungsfähigen Ausgaben in Anlehnung an die definierten Fördersätze des Artikels 25 der AGVO festgelegt.
Antragstellung und Antragsfrist
Die Abwicklung von REKOWI 2 übernimmt der Projektträger Karlsruhe (PTKA). Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal.
Anträge können bis Freitag, 22. Januar 2027, eingereicht werden.
Auf welcher Grundlage wird gefördert?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift REKOWI 2 (VwV REKOWI 2) des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Die VwV REKOWI 2 wurde am 21. Oktober 2026 veröffentlicht.
