Ressourcenschonender Beton (R-Beton) ist ein Beton, bei dem die Gesteinskörnung teilweise durch aufbereiteten Bauschutt ersetzt wird. Der Einsatz von R-Beton im Bausektor trägt zum sparsamen Umgang mit wertvollen Rohstoffen bei und schont die Deponien. Primärkies oder gebrochener Naturstein kann durch eine Gesteinskörnung aus qualifiziert aufbereitetem Bauschutt zu wesentlichen Teilen in der Betonherstellung ersetzt werden. Bei entsprechenden Betonrezepturen kann die Gesteinskörnung aus Primärrohstoffen bis zu 45 Prozent durch rezyklierte und aufbereitete Gesteinskörnungen ersetzt werden.
Durch die Rückführung der Abfallmassen in den Hochbau werden Stoffströme geschlossen und die Voraussetzungen für eine langfristig konsistente Kreislaufwirtschaft geschaffen. Darüber hinaus hat R-Beton ein beträchtliches Potenzial für den Klimaschutz und kann mit CCS-Verfahren (CCS steht für Carbon Capture and Storage – Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid) als CO2-Senke genutzt werden. Dazu wird die aufbereitete Gesteinskörnung mit CO2 beaufschlagt und das CO2 durch Karbonatisierung gespeichert.
Der Einsatz von R-Beton ist normativ geregelt und marktreif erprobt. Der Einsatz feiner rezyklierter Gesteinskörnungen, sogenannter Brechsande, ist beim Einsatz von Typ 1 Gesteinskörnungen seit März 2025 in Baden-Württemberg möglich. In Zukunft werden noch weitere Anwendungsmöglichkeiten hinzukommen.
Ziel des Förderprogramms
Ziel ist es, ressourcenschonenden Beton in Zukunft nicht nur in einigen Ballungsräumen beim Neubau oder bei der Sanierung von Gebäuden zu nutzen, sondern überall im Land zu einem gängigen ressourcen- und klimaschonenden Baustoff zu machen. Dazu soll die Verfügbarkeit von R-Beton und sein wirtschaftlicher Einsatz weiter verbessert werden. Insgesamt stehen für die zweite Förderrunde zwei Millionen Euro bereit. Das verlängerte Förderprogramm läuft bis Ende 2026.
Wer wird gefördert?
Das Land bezuschusst Unternehmen mit einem Transportbetonwerk oder Betonfertigteilwerk in Baden-Württemberg, in dem bereits R-Beton hergestellt wird oder in Zukunft hergestellt werden soll. Darüber hinaus können Unternehmen mit einer Karbonatisierungsanlage in Baden-Württemberg eine Förderung für die CO2-Beaufschlagung rezyklierter Gesteinskörnung erhalten. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe und ist deshalb ausschließlich an Unternehmen gerichtet, welche die entsprechenden De-minimis-Schwellwerte noch nicht ausgeschöpft haben.
Was wird gefördert?
Die Beschaffung von rezyklierter Gesteinskörnung, die zur Herstellung von R-Beton verwendet wird. Darüber hinaus ist auch die Beschaffung von Gesteinskörnung, die über eine Nassklassierung gewonnen wurde, sowie die CO2-Beaufschlagung rezyklierter Gesteinskörnung förderfähig. Zudem wird die Erstprüfung unterstützt, die Unternehmen bei einer erstmaligen Herstellung von R-Beton vornehmen müssen. Die Zuwendung beträgt mindestens 20.000 Euro und maximal 100.000 Euro pro Unternehmen.
Weitere Details können der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von ressourcen- und klimaschonendem Beton (VwV R-Beton) [PDF; 04/25] des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft entnommen werden.
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
Von einer Förderung profitieren können Transportbetonwerke oder Betonfertigteilwerke, die bei der Herstellung von R-Beton mehr als 25 Prozent rezyklierte Gesteinskörnung (bezogen auf das Volumen der Gesamtkörnung) einsetzen. Zusätzlich muss der hergestellte R-Beton mindestens die Druckfestigkeitsklasse C20/25 oder höher erreichen und unter Verwendung der Zementarten CEM II/B, CEM II/C, CEM III, CEM IV, CEM V oder CEM VI hergestellt werden. Bei der CO2-Beaufschlagung müssen mindestens 7 kg CO2 pro Tonne rezyklierte Gesteinskörnung dauerhaft gebunden werden. Die Förderung kann nur für geplante und noch nicht durchgeführte Beschaffungen beantragt und bewilligt werden.
Kontakt
Fragen rund um das Thema R-Beton können Sie per E-Mail an das Ministerium richten.