Die Europäische Kommission fördert mit dem Programm LIFE (L'Instrument Financier pour l'Environnement) die Weiterentwicklung und Umsetzung der Umwelt-, Naturschutz-, Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union (EU). Seit 1992 wurden über 5.500 Projekte europaweit finanziert (LIFE-Projektdatenbank).
Mit der Zustimmung des Parlaments der Europäischen Union wurde am 29. April die neue LIFE Verordnung 2021-2027 angenommen.
Nach Artikel 3 besteht das allgemeine Ziel des LIFE-Programms darin:
- „einen Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaft zu leisten,
- die Qualität der Umwelt – einschließlich Luft, Wasser und Boden – zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern sowie
- den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren und der Degradation von Ökosystemen zu begegnen – auch durch Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes
und damit insgesamt zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.“
Das neue LIFE-Programm wurde mit einem Gesamtbudget von 5,43 Milliarden Euro ausgestattet. Die neue Programmperiode enthält inhaltlich keine erheblichen Veränderungen, allerdings wurde das Teilprogramm Energiewende neu mitaufgenommen. Dieses gehörte bis Ende 2020 zum EU-Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizon 2020“.
Welche Themen fördert LIFE?
Das neue LIFE-Programm ist in die zwei Bereiche „Umwelt“ und „Klimapolitik“ gegliedert. Die Ziele für die neue Förderperiode werden in vier Teilprogrammen umgesetzt:
Umwelt:
- Naturschutz und Biodiversität/Nature and Biodiversity
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität/Circular Economy and Quality of Life
Klimapolitik:
- Klimaschutz und Klimaanpassung/Climate Change Mitigation and Adaptation
- Energiewende/Clean Energy Transition
Wie hoch sind die Förderungen?
Im Juli wurde das neue Mehrjährige Arbeitsprogramm 2021 – 2024 veröffentlicht, welches für den Umweltbereich ein Budget von 1,801 Milliarden Euro und für den Bereich Klimapolitik ein Budget von 1,032 Milliarden Euro vorsieht.
Das LIFE-Programm bietet förderfähigen Projekten einen Zuschuss von der Europäischen Union. Die Ko-Finanzierung der Europäischen Union liegt in der Regel bei 60 Prozent, kann allerdings beim Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ bis zu 75 Prozent und beim Teilprogramm „Energiewende“ bis zu 95 Prozent betragen.
Aktuelle Förderaufrufe und Antragstellung
Die Förderung wird online über das Funding & Tender Opportunities Portal der Europäischen Kommission beantragt, die in der Regel einmal im Jahr zur Einreichung von Projektanträgen („Calls”) aufruft. Im Funding & Tender Opportunities Portal sind die aktuellen Förderaufrufe inklusive Details aufgelistet.
Wer kann sich beteiligen?
Am Programm LIFE können sich sowohl öffentliche als auch private Institutionen aus allen EU-Mitgliedstaaten beteiligen (zum Beispiel Verwaltungsbehörden, Nicht-Regierungsorganisationen, profit- und nicht profit-orientierte Institutionen). Es besteht keine Verpflichtung für die Projektträger, europäische Partnerinstitutionen einzubinden. Die EU möchte jedoch ausdrücklich zu gemeinsamen europäischen Projekten ermutigen und vergibt aus diesem Grund zusätzliche Bewertungspunkte für transnationale Partnerkonsortien.
Weitere Informationen und Hinweise zur Antragsstellung
Vorgesehene Fristen für die Einreichung von Anträgen im laufenden Jahr, aktuelle Informationen und weiterführende Dokumente finden Sie auf der LIFE-Internetseite der Europäischen Kommission – Generaldirektion Umwelt.
Umfassende Informationen zum LIFE-Programm finden Sie auch auf der Internetseite der bundesweiten LIFE-Beratungsstelle der Zukunft Umwelt Gesellschaft.
Das Umweltministerium bittet Antragsteller im Falle eines geplanten Antrags um frühzeitige Information.

Anke Obenland-Spyra
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat EU-Politik und -Förderung, Internationales, Under2 Coalition 70182 Stuttgart

Karin Rother
