Wir im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft pflegen ein offenes und vorurteilsfreies Miteinander und setzen dies auch in unserer Organisationskultur um. Wir fördern die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen und freuen uns über Ihr Interesse an unserem Stellenangebot.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bei der Einstellung bevorzugt berücksichtigt.
Ihr Arbeitsplatz
Unsere Dienstgebäude befinden sich alle im Innenstadtbereich Stuttgarts und sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Einschränkungen bei der Barrierefreiheit gibt es bei dem Dienstgebäude in der Dillmannstraße, die dem Denkmalschutz geschuldet sind. Wir bitten dies bei Ihrer Bewerbung zu beachten. Weitere Informationen über die Anfahrt und die Dienstgebäude, finden Sie unter Informationen für mobilitätseingeschränkte Personen.
Ihr Arbeitsplatz kann Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden. In Zusammenarbeit mit unserem betriebsärztlichen Dienst, der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen im Ministerium sowie externen Stellen wird ein für Sie nutzbarer Arbeitsplatz gestaltet.
Unser Profil
Wir sind ein Arbeitgeber, der die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördert. Durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle, Telearbeit und die Möglichkeit von Sabbatjahren, aber auch durch Fortbildungs-, Gesundheitsförderungs- und Wiedereingliederungsmöglichkeiten berücksichtigen wir die Interessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Möglichen.
Für schwerbehinderte Menschen werden folgende Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz angewendet:
- fünf Arbeitstage zusätzlichen bezahlten Urlaub (bei einer Fünftagewoche)
- Möglichkeit der Altersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr
- Möglichkeit, vorzeitig und mit geringeren (oder keinen) Abschlägen den Ruhestand anzutreten beziehungsweise eine Altersrente zu beziehen
Für schwerbehinderte Menschen und diesen Gleichgestellte werden folgende Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz angewendet:
- behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit
- bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen
- Freistellung von Mehrarbeit auf Verlangen (Mehrarbeit ist Arbeit, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgeht)
- besonderer Kündigungsschutz: Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen möchte, muss er vorher die Zustimmung des Integrationsamts einholen
Kontakte
Für Fragen zu möglicher Unterstützung bei der Bewerbung, zur Inklusion im Ministerium oder bei sonstigen Fragen Ihre Einschränkung betreffend steht Ihnen die Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen des Ministeriums gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu an:
Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen des Ministeriums
+49 711 126 2573
E-Mail schreiben
Für Unterstützung zu Stellenangeboten, die den nachgeordneten Bereich des Ministeriums betreffen, zum Beispiel im Rahmen des Einarbeitungsjahres an den Landratsämtern, wenden Sie sich bitte an die oben genannte Nummer oder schreiben uns eine E-Mail.
Für Fragen zu den Stellenangeboten oder zu allgemeinen Arbeitsbedingungen steht Ihnen das Referat 12.1 – Personalbewirtschaftung, Personalentwicklung – gerne zur Verfügung.
Leiterin
Elisabeth Julino
+49 711 126-2729
E-Mail schreiben
Stellvertretende Leiterin
Vera Räker
+49 711 126-2725
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