Gesetzliche Grundlage

Stärkung der Biologischen Vielfalt – Vom Volksbegehren zur Gesetzesänderung

Baden-Württemberg geht neue Wege: gemeinsam für mehr Artenschutz (Vorschaubild zum Film)

Artenschutz geht uns alle an

Die Ursachen des Artensterbens sind vielfältig. Unter anderem sind der Verlust von Lebensraum und Strukturen in der Landschaft, der Klimawandel, Stoffeinträge aus der Industrie, eine intensivere Landnutzung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dafür verantwortlich. Wenn wir das Artensterben aufhalten wollen, müssen wir in allen Bereichen handeln. 

Der größte Teil unserer Arten lebt und wächst in unserer über die Jahrhunderte geschaffenen und bewirtschafteten Kulturlandschaft. Wenn die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft stimmen, ist auch künftig eine Landbewirtschaftung sowohl zum Wohle der Arten als auch zum Wohle der Menschen möglich.

Artenschutz ist aber nicht nur Aufgabe der Landwirtschaft. Alle Bürgerinnen und Bürger und alle Teile der Gesellschaft tragen Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt. Wirtschaftende Akteure wie der Handel und die Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie politische Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler und übergeordneter Ebene oder Grundstücks- und Gartenbesitzer. Der öffentlichen Hand kommt eine besondere Vorbildfunktion zu.

Gesetzesnovelle und Eckpunktepapier

Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes hat das Land den Weg für einen ausgewogenen Artenschutz in Baden-Württemberg geebnet. Der Landtag hat die Gesetzesnovelle am 22. Juli 2020 mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Gesetz hat die Stärkung der Biodiversität zum Ziel – sowohl die biologische Vielfalt als auch die zu ihrem Erhalt unverzichtbare bäuerliche Landwirtschaft im Land.

Der Gesetzesentwurf geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück. Die Landesregierung hat die Forderungen der Initiative in weiten Teilen übernommen und zusätzliche Maßnahmen für verschiedene Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eingefügt.

Wesentliche Inhalte

Hintergrund

Im Frühsommer 2019 initiierte „proBiene“ in Baden-Württemberg das Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Mit dem Gesetzentwurf sollte nach dem Willen der Antragsteller folgende Ziele erreicht werden:

  • besserer Schutz von Biotopverbunden und Streuobstwiesen
  • eingeschränkter Einsatz von Pestiziden
  • mehr ökologische Landwirtschaft

Für den Zulassungsantrag wurden über 35.000 Stimmen gesammelt. Nachdem das Innenministerium am 14. August 2019 dem Antrag stattgegeben hatte, begann am 24. September 2019 die sechsmonatige Sammlung der Unterschriften.

Trotz vieler guter Vorschläge im Gesetzesentwurf des Volksbegehrens haben viele Aspekte auch Sorgen und Ängste insbesondere in der Landwirtschaft geweckt. Aus diesem Grund legten Franz Untersteller, Minister für Umwelt und Naturschutz, und Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Mitte Oktober 2019 ein gemeinsames Eckpunktepapier als Weiterentwicklung des Volksbegehrens vor. Es wurde am 22. Oktober 2019 vom Landeskabinett beschlossen.

Im Anschluss diskutierten Landesregierung, Landnutzerverbände und der Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ intensiv über die konkrete Ausgestaltung der elf Eckpunkte und einigten sich am 18.12.2019 auf die Inhalte einer Gesetzesnovelle. Die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren wurde bis auf weiteres ausgesetzt. 

Ein erster Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes wurde im März 2020 vom Kabinett zur Anhörung freigegeben. Nach Abschluss der Anhörungsphase am 28. April 2020 und Auswertung der Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf nach erneuter Freigabe durch das Kabinett in den Landtag eingebracht und in der 2. Lesung am 22. Juli 2020 verabschiedet.

Finanzierung

Damit die im Eckpunktepapier beschlossenen Maßnahmen auch erfolgreich umgesetzt werden können, hat die Landesregierung im Doppelhaushalt 2020/21 zusätzliche 60 Millionen Euro bereitgestellt. Hiermit fördert beispielsweise das Umweltministerium den weiteren Ausbau des Biotopverbunds im Land mit zwölf Millionen Euro.