Überwachung

Industrie und Medizin

Patient während Kernspintomographie im Krankenhaus
Patient während Kernspintomographie im Krankenhaus

Der Mensch kann ionisierende Strahlung nicht wahrnehmen. Er verfügt über kein Sinnesorgan, das ihn auf eventuelle Strahlenexpositionen aufmerksam macht. Beim Umgang mit ionisierender Strahlung ist der Mensch auf Messgeräte angewiesen, die ihm in geeigneter Weise ermöglichen, seine Strahlenexposition zu detektieren, zu quantifizieren und die Auswirkungen zu bewerten.

Im Vordergrund steht der Schutz des Menschen (Beschäftigte, Patienten, Bevölkerung) und der Umwelt vor schädlichen Strahleneinwirkungen. Durch geeignete Schutzmaßnahmen können unnötige Strahlenexpositionen vermieden und unvermeidbare Expositionen so gering wie möglich gehalten werden. Der Umgang mit ionisierender Strahlung in Industrie und Medizin obliegt deshalb sehr strengen Regeln und muss von den Behörden genehmigt sein. Außerdem überwachen die Behörden diese Einrichtungen.

Anwendungsbereiche für radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung

Die Anwendungsbereiche für radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung in der Industrie und Technik als auch in der Medizin sind sehr vielfältig.

Die Medizin verwendet radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung zur Identifikation (Diagnose) und Behandlung (Therapie) von Krankheiten. Ein bekanntes Beispiel für die Diagnose ist das Röntgen. Bei der Therapie werden offene Radionuklide in den Körper aufgenommen oder es wird eine radioaktive Quelle verwendet, die von außen oder im Inneren des Körpers eine hohe Strahlung abgibt und somit erkranktes Gewebe zerstört. Anwendungsbereich Medizin

Die Industrie nutzt die Wirkung ionisierender Strahlung, um Materialien zu verarbeiten, zu verändern oder zu überprüfen. Typische Anwendungen sind die zerstörungsfreie Prüfung von Werkstoff oder die Messung von Füllständen mit Hilfe der ionisierenden Strahlung. Anwendungsbereich Industrie und Gewerbe

Behördliche Randbedingungen

Bei der Anwendung von radioaktiven Stoffen müssen immer Nutzen und Risiken berücksichtigt werden. Wer in einem Betrieb, einer Einrichtung oder in einem Krankenhaus mit radioaktiven Stoffen umgehen möchte oder plant eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen zu betreiben, benötigt eine entsprechende Genehmigung. Die dafür zuständigen Behörden sind die Regierungspräsidien in den vier Regierungsbezirken. Sie beaufsichtigen und überwachen die technischen Anwendungen und medizinischen Genehmigungen. Vor Ort prüfen sie, ob die Strahlenschutzvorschriften eingehalten werden. Auch die Ärztliche Stelle Baden-Württemberg überwacht die Qualität bei der medizinischen Strahlenanwendung.