Grenznahe Kernkraftwerke im Ausland

Fessenheim (Frankreich)

Kernkraftwerk Fessenheim in Frankreich

Das Kernkraftwerk Fessenheim ist eine Doppelblockanlage. Die beiden Druckwasserreaktoren der französischen Baulinie CP0 (Vorläufer der 900-Megawatt-Baulinie mit einer elektrischen Nettoleistung von jeweils 880 Megawatt) speisten 1977 erstmals Elektrizität ins Stromnetz ein. Das Kernkraftwerk Fessenheim wird, wie auch alle anderen Kernkraftwerke in Frankreich, von der Electicité de France (EDF) betrieben. Reaktor 1 wurde am 21. Februar 2020 abgeschaltet, Reaktor 2 folgte am 30. Juni 2020.

Die für die Sicherheitsüberwachung zuständige Behörde ist die Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN). Sie hat ihre Zentrale in Paris und Außenstellen, die für verschiedene Präfekturen zuständig sind. Die Außenstelle in Straßburg überwacht unter anderem die Kernkraftwerke in Fessenheim und Cattenom. Auf der Internetseite der ASN werden die Ergebnisse der behördlichen Inspektionen und Bewertungen zu Ereignissen der INES-Stufe 1 oder höher bekannt gemacht.

Die Deutsch-Französische Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) befasst sich unter anderem mit Fragen der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes und der Notfallschutzplanung beim Kernkraftwerk Fessenheim. Baden-Württemberg arbeitet intensiv in der DFK mit, um über diesen Weg fundierte Informationen zum Kernkraftwerk Fessenheim zu erhalten und Vorgehensweisen mit dem Nachbarland abzustimmen.

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Fessenheim

Nach dem Reaktorunfall in Fukushima hat der Gesetzgeber in Deutschland einen beschleunigten Atomausstieg in Deutschland festgelegt, um das mit dem Betrieb der Kernkraftwerke verbundene Risiko rasch zu reduzieren. Aus dem gleichen Grund setzt sich auch das Land Baden-Württemberg für eine rasche Abschaltung der grenznahen Kernkraftwerke ein. Eine direkte Einflussmöglichkeit auf die Abschaltung von Kernkraftwerken im Ausland hat das Land jedoch nicht. Mit der Abschaltung der beiden Blöcke des Kernkraftwerks Fessenheim im ersten Halbjahr 2020 und dem Abtransport der Brennelemente bis zum August 2022 wurde das Gefährdungspotenzial stark reduziert und ein wichtiges Ziel der Landesregierung erreicht. Das Stilllegungs- und Rückbauverfahren hat begonnen.

Die aktuell zulässigen Grenzwerte für die Ableitung von chemischen und radioaktiven Stoffen sowie zur Kühlwasserentnahme sind in zwei Verfügungen aus dem März 2016 festgelegt. Hier finden Sie die Verfügungen und deren deutsche Übersetzung.

Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren

Derzeit läuft das Genehmigungsverfahren zum Abbau. Der Abbau der nuklearen Teile soll 2025 beginnen und rund 15 Jahre dauern. Für den Abbau ist eine Genehmigung (Dekret) erforderlich. Das umfangreiche Genehmigungsverfahren beinhaltet eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der auch die Bevölkerung in Deutschland vom 25. März bis 30. April 2024 beteiligt wurde. Die hierbei zur Verfügung gestellten Unterlagen können Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite „UVP Verbund – Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder“ einsehen.

Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg

Die Auswirkungen des Abbaus auf deutsches Gebiet haben das Umweltministerium und das Regierungspräsidium Freiburg geprüft und bewertet. Die deutschen Behörden kommen zu folgendem Ergebnis: Wenn der Rückbau wie geplant durchgeführt wird, sind keine relevanten negativen Konsequenzen auf deutschem Staatsgebiet zu erwarten. Voraussetzung hierfür ist, dass es zu keinen Abweichungen von der geplanten Vorgehensweise kommt und die Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen wirken. Darauf zu achten, ist Aufgabe des Betreibers und der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Störfälle mit grenzüberschreitenden Auswirkungen sind zwar unwahrscheinlich, können aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine engmaschige Überwachung der Radioaktivität mit hoher Empfindlichkeit ist weiterhin erforderlich. Falls dabei Freisetzungen oder erhöhte Abgaben festgestellt werden, sollten die in Baden-Württemberg zuständigen Behörden informiert und bei der Festlegung von Abhilfen einbezogen werden.

Zum Herunterladen

Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg zum Stilllegungsverfahren des Kernkraftwerks Fessenheim [PDF; 04/24; 360 KB]