Klimaziele

Wärmegipfel startet Dialogprozess hin zu einer Wärmewende

Von links nach rechts: Stig Aagaard, Seniorberater für Klima, Energie und Umwelt, Botschaft Dänemark, und Umweltministerin Thekla Walker beim Wärmegipfel
Von links nach rechts: Stig Aagaard, Seniorberater für Klima, Energie und Umwelt, Botschaft Dänemark, und Umweltministerin Thekla Walker beim Wärmegipfel

Baden-Württemberg will bis 2040 klimaneutral wirtschaften. Dieses Ziel des Klimaschutzgesetzes 2022 verlangt im Wärmesektor große Kraftanstrengungen, insbesondere auf Ebene der Kommunen. Das Umweltministerium hat daher am 17. Juli 2023 alle Beteiligten zu einem Wärmegipfel eingeladen. Dieser ist der Startpunkt für einen Dialogprozess, wie die Ziele konkret erreichbar sind.

Das Land verpflichtet die 104 Stadtkreise und Großen Kreisstädte des Landes zu einer kommunalen Wärmeplanung. Diese Wärmepläne müssen bis Ende des Jahres vorliegen. Sie zeigen auf, wie die Wärmeversorgung vor Ort bis 2040 klimaneutral wird und welche Zwischenschritte bis dahin notwendig sind – etwa der Bau, die Erweiterung oder Umstellung eines Nah- oder Fernwärmenetzes. Zudem arbeitet die Bundesregierung an grundlegenden Weichenstellungen bei der Gebäudeenergieeffizienz und weiteren Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung. Diese künftige Gesetzgebung gilt es bei der Umstellung auf klimaneutrale Wärmeerzeugung mit zu berücksichtigen.

Ministerin Thekla Walker: „Wir wollen schnellstmöglich ins Handeln kommen. Die Wärmeplanung der Kommunen zeigt uns im Detail, was die Akteure vor Ort brauchen – welche Rahmenbedingungen wir als Land verändern müssen, welche zusätzlichen Förderungen es braucht, damit die Menschen im Land baldmöglichst sicher, klimaneutral und bezahlbar heizen können.“

Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, sieht mit der baden-württembergischen Gesetzgebung und den kommunalen Wärmeplanungen eine gute Grundlage dafür, dass nun die richtigen Investitionsentscheidungen getroffen werden können: „Die aktuellen Gesetzesvorhaben auf Bundesebene setzen den Rahmen für die weiteren Schritte in der Wärmewende. Jetzt müssen wir die Gelegenheit beim Schopfe packen und gemeinsam dafür Sorge tragen, dass wir unsere Vorreiterrolle im Land nicht verspielen. Allerdings sind in dem Verhältnis zwischen Landes- und Bundesrecht noch zahlreiche Fragen zu klären. Mit Blick auf die fortschreitenden Planungen vor Ort sowie auf die Dringlichkeit des Klimaschutzes müssen die baden-württembergischen Planungen jetzt rasch mit jenen auf Bundesebene in Einklang gebracht werden“.

Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags sagt: „Eine gelingende Wärmewende ist eine zwingende Voraussetzung für das Erreichen der Klimaziele. Wärmenetze, die Wärme aus erneuerbarer Erzeugung oder Abwärme liefern, sind hierbei ein wichtiger Baustein. Durch eine kommunale Wärmeplanung können die jeweiligen, vor Ort zielführenden Maßnahmen ermittelt werden.
Wichtig ist uns aber: die verfügbaren Ressourcen - sowohl in den Rathäusern als auch am Markt sind knapp. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen für die Wärmeplanung pragmatisch ausgestaltet und Bestandspläne anerkannt werden. In den Kommunen weiß man im Zweifel am besten, wo eine vertiefte Planung sinnvoll sein kann und wo man gegebenenfalls auch ganz darauf verzichtet.
Alleine die Planung liefert jedoch noch keine Wärme. Wenn die Netze realisiert werden sollen, dann braucht es dafür eine kraftvolle staatliche Investitionsunterstützung, mit der auch den Anforderungen unterschiedlicher Gebietskulissen entsprochen werden kann. Eine kommunale Nahwärmeversorgung wird nur realisiert werden können, wenn sie sich auch wirtschaftlich trägt. Hierfür gilt es sämtliche Potenziale in der Erzeugung auszuschöpfen und zu fördern, insbesondere die Geothermie ist im Südwesten eine aussichtsreiche Technologie.

Bei alledem muss uns aber auch klar sein, dass nicht überall wo Wärmeplanungen vorliegen, auch Wärmenetze entstehen. In welchem Maße sich die Wärmewende durch öffentliche Infrastruktur oder eigenverantwortliche, private Maßnahmen vollzieht, wird von den insgesamt gegebenen Rahmenbedingungen sowie den Strukturen vor Ort abhängen.“

Prof. Dr. Alexis v. Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, betont, dass auch die Landkreise das Ziel der Wärmewende aktiv vorantreiben: „Gerade den regionalen Energieagenturen auf Kreisebene kommt dabei eine bedeutende Rolle zu. Sie können insbesondere kleineren Gemeinden professionelle Unterstützung auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung bieten. Um die regionalen Energieagenturen nachhaltig zu stärken, sollte sich das Land dazu durchringen, in eine institutionelle Basisfinanzierung einzusteigen. Wichtig ist den Landkreisen auch, dass wir bei der Wärmewende auf alle klimaneutralen Wärmequellen setzen und dabei insbesondere auch die (Tiefen-)Geothermie sowie die Solarthermie als Teil der Lösung sehen.“   

Ministerin Walker fasst zusammen: „Die Kommunen sind mit die wichtigsten Partner der Energie- und Wärmewende. Sie zu unterstützen ist daher ein Schwerpunkt des weiteren politischen Prozesses. Aktuell arbeiten wir etwa daran, die Finanzierung der regionalen Energieagenturen auf eine längerfristige Grundlage zu stellen.“ Der Wärmegipfel sei Startpunkt für einen intensiven kontinuierlichen Dialog. Land, Kommunen, Energiewirtschaft, Handwerk, Industrie- und Naturschutzschutzverbänden werden sich in den kommenden Monaten in Arbeitsgruppen weiter austauschen.

Diese werden sich insbesondere mit den Themen Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand arbeiten sowie sich mit klimaneutralen Wärmenetzen auseinandersetzen – also dem Um- und Ausbau von Wärmenetzen mit erneuerbaren Wärmequellen, einschließlich der Nutzung von Abwärme.

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Kommunale Wärmeplanung