Der Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle [PDF; 09/15; 3,4 MB; nicht barrierefrei] wurde am 28. Juli 2015 vom Ministerrat angenommen und zur Bekanntgabe freigegeben. Er schreibt den Teilplan Siedlungsabfälle von 2005 fort und umfasst den Planungszeitraum bis 2025.
Der Plan enthält Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen sowie zu Art, Menge, Ursprung und Verbleib der Abfälle. Er stellt die Entsorgungsstruktur und die sie tragenden Leitgedanken dar. Außerdem prognostiziert er die Entwicklung der Abfallmengen in den nächsten zehn Jahren (für 2020 und für 2025) und gleicht den Anlagenbestand mit dem künftigen Bedarf ab. Abschließend werden die abfallwirtschaftlichen Ziele für Baden-Württemberg dargestellt.
Auf der Basis der Analyse der bestehenden Situation der Abfallwirtschaft und der Prognose der zukünftigen Mengenentwicklung nennt der Plan sieben prioritäre Handlungsfelder:
- Abfallvermeidung
- Bioabfall
- Grünabfall
- Wertstoffe
- Elektroschrott
- Klärschlamm
- Bauabfälle
In diesen Feldern will die Landesregierung mit unterschiedlichen Maßnahmen Erfassungsmengen steigern, die energetische und stoffliche Verwertung optimieren sowie die Rückgewinnung von Rohstoffen verbessern.
Die im Kreislaufwirtschaftsgesetz ab 2015 gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen zur verbindlichen Einführung einer landesweiten getrennten Bioabfallerfassung, die zuletzt 2012 geänderten Vorgaben der Bioabfallverordnung und die Steigerung der zu erfassenden Grünabfallmengen erfordern für diese Stoffströme technische Anpassungen und Erweiterungen bei den Erfassungs- und Behandlungskapazitäten. Sonstige zusätzliche Entsorgungsanlagen wie Abfallverbrennungsanlagen oder zusätzliche Deponien sind im Geltungszeitraum des neuen Abfallwirtschaftsplanes nicht erforderlich.
Nach wie vor ist die so genannte Entsorgungsautarkie Teil des Abfallwirtschaftsplanes, die mittels Rechtsverordnung verbindlich geregelt wird. Damit sind die Entsorger verpflichtet, zur Abfallbeseitigung Anlagen in Baden-Württemberg zu nutzen. Auch die Verwertung von Hausmüll muss im Land erfolgen. Diese Regelungen dienen der Auslastung heimischer Anlagen, verhindern Mülltourismus und sorgen für stabile niedrige Kosten bei der Abfallentsorgung. Sie haben auch dazu beigetragen, im Land eine international vorbildliche Entsorgungsinfrastruktur aufzubauen.
Eine große Bedeutung kam der Beteiligung der Öffentlichkeit zu. So wurde der Entwurf des Teilplans öffentlich bekannt gemacht und für die Öffentlichkeit ausgelegt. Über die Auslegung und die Möglichkeit der Stellungnahme wurde im Staatsanzeiger und im Internet informiert.
Darüber hinaus wurde der Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen und ein Umweltbericht nach Paragraf 14 g Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erstellt. Im Umweltbericht [PDF; 04/15; 3 MB; nicht barrierefrei] werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet.
Eine zusammenfassende Erklärung [PDF; 08/15; 524 KB, nicht barrierefrei] zur Strategischen Umweltprüfung des Abfallwirtschaftsplans, Teilplan Siedlungsabfälle gemäß Paragraf 14 l Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) mit den wesentlichen Entscheidungsgründen und die geplanten Maßnahmen zur Überwachung [PDF; 08/15; 156 KB; nicht barrierefrei] können auf dieser Seite eingesehen werden.
Fortschreibung der Abfallwirtschaftspläne
Die Abfallwirtschaftspläne Baden-Württemberg (Teilplan Siedlungsabfälle und Teilplan gefährliche Abfälle) werden derzeit fortgeschrieben und die bisherigen Teilpläne zu einem Plan zusammengelegt.
Bei der Fortschreibung werden die zusätzlichen Anforderungen an Abfallwirtschaftspläne auf Grundlage des novellierten KrWG sowie die umfangreichen Änderungen der Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft und der rechtlichen Vorgaben berücksichtigt.
Dies betrifft insbesondere den Bedarf an neuen Deponiekapazitäten, der in einer mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmten Deponiekonzeption im Vorfeld erhoben wurde (Entwurf Abfallwirtschaftsplan, Anhang I). Die Deponiekonzeption soll Bestandteil des neuen Abfallwirtschaftsplans werden. Ergänzend wird der Plan laut Koalitionsvertrag zusätzlich einen „Maßnahmenplan Deponien“ enthalten (Entwurf Abfallwirtschaftsplan, Anhang II). In diesem Maßnahmenplan wird zusammengefasst, wie eine ausreichende Versorgung mit Deponiekapazitäten sichergestellt werden kann. Auch der Maßnahmenplan wurde bereits mit der kommunalen Ebene abgestimmt.
Darüber hinaus werden die Ziele der bisherigen Teilpläne bei wichtigen Themenfeldern der Kreislaufwirtschaft (Bioabfälle, Bauabfälle, Klärschlamm und Phosphor-Rückgewinnung, Entsorgungsinfrastruktur, gefährliche Abfälle) an die weiterentwickelten Ziele des Landes angepasst.
Strategische Umweltprüfung
Für den Abfallwirtschaftsplan wurde gemäß Paragraf 35 UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBl. I S. 88) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Im Zusammenhang mit dieser SUP wurde der Umweltbericht nach Paragraf 40 UVPG erstellt. Im Umweltbericht werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Plans sowie der Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet.