Durch den Überfall Russlands auf die Ukraine steht auch die Energieversorgung in Deutschland in der Diskussion. Kommt weiter genügend Gas bei uns im Land an? Können wir uns aus der Abhängigkeit Russlands lösen? Und müssen die Kernkraftwerke nun länger laufen? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier im Überblick:
Ja, es gibt derzeit keine Versorgungsengpässe. Dennoch müssen die Vorsorgemaßnahmen erhöht werden. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 30. März 2022 ist auf Bundesebene ein Krisenstab zusammengetreten, der in täglichen Treffen die aktuelle Lage beobachtet und bewertet. Den Vorsitz hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, den stellvertretenden Vorsitz hat die Bundesnetzagentur (BNetzA). Mitglieder sind die Gasfernleitungsnetzbetreiber, der Gas-Marktgebietsverantwortliche und vier Vertreter der Länder (für Nord-, West-, Ost- und Süddeutschland). Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist als Gast dabei.
Deutschlands Abhängigkeit von Russland bei der Gasversorgung konnte in den vergangenen Wochen bereits deutlich von rund 55 Prozent auf derzeit zu rund 40 Prozent verringert werden. Als erste Maßnahme zur Absicherung hat der Bund dazu für 1,5 Milliarden Euro Flüssigerdgas (LNG) durch Trading Hub Europe GmbH ordern lassen, die als sogenannter „Marktgebietsverantwortlicher“ für die Stabilität des deutschen Gasnetzes zuständig ist.
Deutschland verfügt über eine gute Gasspeicher-Infrastruktur. Aktuell sind die deutschen Gasspeicher zu rund 27 Prozent gefüllt (Stand: 11.04.2022). Die aktuellen Füllstände der Speicher sind vergleichbar mit den Jahren 2021 und 2017 und mittlerweile deutlich höher als im Winter 2018. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz arbeitet außerdem mit Hochdruck an einem Gasspeichergesetz, mit dem bis in den Winter ausreichende Füllstände in den deutschen Gasspeichern gewährleistet werden sollen.
Außerdem wird der beschleunigte Bau von Flüssigerdgas-Terminals – auch von schnell einsetzbaren schwimmenden Flüssigerdgas-Terminals – vorangetrieben. Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist es, durch weitere Maßnahmen wie zum Beispiel die Diversifizierung der Lieferländer, bis 2024 nur noch maximal 10 Prozent des Gasimports aus Russland zu beziehen.
Für die kommenden Wochen und den Sommer könnte Deutschland dank der bereits ergriffenen Vorsorgemaßnahmen der Bundesregierung auf russisches Gas verzichten. Um im kommenden Winter die Versorgung weiter zu gewährleisten, müssen jedoch weitere Maßnahmen ergriffen und zum Beispiel die Gasspeicher weiter gefüllt werden.
Es gilt: Je mehr Gas im Frühjahr und Sommer verbraucht wird, desto schwieriger wird die Lage im Winter. Umgekehrt: Je mehr Energie man jetzt spart, desto besser wird die Lage im Winter. Daher ist jede und jeder gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen.
Den Stand der Maßnahmen, um Deutschland unabhängiger von russischen Energieimporten zu machen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Fortschrittsbericht Energiesicherheit vom 25.03.2022 vorgestellt. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher einfach Energie sparen und damit selbst einen Beitrag leisten können, finden Sie unter www.deutschland-machts-effizient.de
Für diesen Fall gibt es den „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“. Er basiert auf der sogenannten europäischen Security-of-Supply-Verordnung, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Energiesicherungsgesetz. Er kennt drei Eskalationsstufen:
- Die Frühwarnstufe:
Sie kann durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgerufen werden, wenn zwar noch keine Lieferengpässe bestehen, es aber Hinweise gibt, dass diese eintreten könnten. In Folge tritt ein Krisenteam beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zusammen, das aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, der Bundesnetzagentur der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber, des Gas-Marktgebietsveranwortlichen und vier Vertreterinnen und Vertretern der Länder (je einer für Nord-, West-, Ost- und Süddeutschland) besteht.
Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
- Alarmstufe:
Sie kann ausgerufen werden, wenn Lieferengpässe tatsächlich eintreten würden, der Markt die Auswirkungen dieser Engpässe aber noch beherrschen könnte. Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage.
Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
- Notfallstufe:
Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung als dritte Stufe die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“, vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein.
Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“. Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, das heißt diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen.
Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Pflegeheime und kleinere und mittlere Gewerbebetriebe, die nach einem sogenannten Standardlastprofil abgerechnet werden – die also einen eher niedrigeren Verbrauch haben – und außerdem Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen. Für Gaskraftwerke zur Erzeugung von Strom gelten gegebenenfalls weitere Ausnahmen.
Russland hatte angekündigt, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren. Dies stellt einen Bruch der privaten Lieferverträge dar. Die G7-Staaten haben in einer gemeinsamen Erklärung am 28. März 2022 die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Russland hat dennoch in mehreren Äußerungen deutlich gemacht, Zahlungen nur in Rubel zu akzeptieren und gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen auch zu stoppen.
Um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle vorbereitet zu sein, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz deshalb am 30. März 2022 die Frühwarnstufe nach Artikel 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ausgerufen und das Krisenteam Gas einberufen. Damit wird die aktuelle Situation im Gasnetz engmaschig beobachtet und bewertet.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich mit der Ausrufung der Frühwarnstufe erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe.
Nicht auszuschließen ist allerdings, dass es zu weiteren Preissteigerungen kommen kann. Daher hat die Bundesregierung ein zweites Entlastungspaket beschlossen. Auch wird die Bundesregierung die weitere Preisentwicklung genau beobachten und jeweils im Lichte der aktuellen Lage prüfen, ob und wenn ja, welchen Handlungsbedarf es gibt.
Auch wenn es zu Versorgungsengpässen kommen sollte sind private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Pflegeheime, und kleinere und mittlere Gewerbebetriebe, die nach einem sogenannten Standardlastprofil abgerechnet werden – die also einen eher niedrigeren Verbrauch haben – und außerdem Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen, geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung zu gewährleisten. Für Gaskraftwerke zur Erzeugung von Strom gelten gegebenenfalls weitere Ausnahmen.
In der Frühwarnstufe ändert sich für Unternehmen erst einmal nichts. Es erfolgt in der Frühwarnstufe kein Markteingriff. Die bereits bestehenden Maßnahmen werden aber fortgesetzt.
Aktuell sehen wir keine Versorgungsengpässe und damit auch keine Beeinträchtigungen in der Produktion. Die Bundesregierung tut alles, damit die Versorgungssicherheit auch weiter gewährleistet bleibt.
Nein. Eine Frühwarnstufe nach dem Notfallplan wurde vor dem 30. März 2022 in Deutschland noch nicht ausgerufen. Neben Deutschland riefen auch Italien, Lettland und Österreich die Frühwarnstufe aus.
- Ob Strom, Gas, Öl oder Fernwärme: Die Energie, die wir nicht verbrauchen, spart Geld, ist gut für den Klimaschutz und steigert unsere Energieunabhängigkeit.
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Im Fall einer eskalierenden Gasmangellage werden zunächst Industriekunden mit so genannten abschaltbaren Verträgen durch die Gasnetzbetreiber vom Netz getrennt. Diese haben einer Abschaltung im Notfall vorab vertraglich zugestimmt und dafür einen günstigeren Gastarif erhalten. Reicht dieses Abschaltpotenzial nicht aus, um die Gaslücke zu decken, sind als nächstes auch Industriekunden ohne abschaltbare Verträge betroffen. Welche Unternehmen davon betroffen sind, bestimmen zunächst die Netzbetreiber, in der Notfallstufe dann die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als Bundeslastverteiler.
Sogenannte geschützte Kunden nach Paragraf 53a Energiewirtschaftsgesetz (das sind unter anderem private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Pflegeheime, kleinere und mittlere Gewerbebetriebe, die nach einem sogenannte Standardlastprofil abgerechnet werden, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen) müssen solange bedient werden, wie eine Restmenge an Gas vorhanden und dies dem Gasversorger wirtschaftlich zumutbar ist. Für Gaskraftwerke zur Erzeugung von Strom gelten gegebenenfalls weitere Ausnahmen.
Die in einer Mangellage zu treffenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur sind immer Einzelfall-Entscheidungen, weil die dann geltenden Umstände von so vielen Parametern (unter anderem Gasspeicherfüllmengen, Witterungsbedingungen, europäische Bedarfe, erzielte Einsparerfolge) abhängen, dass sie nicht vorherzusehen sind. Daher bereitet die Bundesnetzagentur auch keine abstrakten Abschaltreihenfolgen vor.
Der wiederholt vorgetragene Wunsch hiernach ist aus Gründen der Planungssicherheit für die potenziell betroffenen Unternehmen natürlich nachvollziehbar. Gleichwohl wird eine abstrakte Regelung der Komplexität des Entscheidungsprozesses weder gerecht noch ist sie geeignet, tragfähige Lösungen im Vorfeld herbeizuführen.
Vielmehr müssen Entscheidung mit Blick auf Belange und Bedeutung der betroffenen Akteure, aber eben insbesondere mit Blick auf die netztechnische Situation und die bestehenden Gasflüsse in einer Gesamtabwägung getroffen werden. Die Bundesnetzagentur erarbeitet daher aktuell Kriterien, die für diese Gesamtabwägung maßgeblich herangezogen werden können.
Nein. Dritte, wie etwa die Länder, haben weder auf die Kriterienfestlegung der Bundesnetzagentur noch auf die Einzelfallentscheidungen zur Abschaltung einen Einfluss. Beides obliegt allein der Bundesnetzagentur. Auch Unternehmen können die Abschaltreihenfolge nicht beeinflussen.
Aktuell gibt es keine Hinweise auf Störungen bei der Stromversorgung. Die Kohlespeicher der Kraftwerke sind gefüllt, Gaskraftwerke stehen weiterhin zur Verfügung. Aber auch hier bezieht Deutschland neben Erdgas auch Steinkohle aus Russland. Daher arbeitet die Bundesregierung auch mit Hochdruck daran, die Abhängigkeit bei allen Energieimporten aus Russland zu verringern.
Bei der Steinkohle beispielsweise konnte der Anteil bereits auf 25 Prozent reduziert werden. Das am 8. April 2022 von der EU angekündigte Kohle-Embargo mit einer Übergangsfrist von vier Monaten hat kurzfristig keine Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit des Landes. Aber die Planungen auf Bundesebene und der Kraftwerksbetreiber für Vertragsumstellungen sowie die Diversifizierung der Kohleimporte und deren Auswirkungen müssen intensiviert werden.
Die Laufzeiten der letzten Kernkraftwerke in Deutschland sind bis Ende dieses Jahres gesetzlich begrenzt. Das bedeutet in der Konsequenz, dass ein Weiterbetrieb gesetzlich verboten ist. Notwendig wäre also eine Atomgesetzänderung durch den Deutschen Bundestag.
Tatsächlich werden die drei noch laufenden Atomkraftwerke so betrieben, dass der vorhandene Kernbrennstoff einen vollen Leistungsbetrieb nur bis Ende des Jahres erlaubt. Dann sind die Brennelemente soweit „abgebrannt“, dass sie nur noch geringe Energiemengen liefern. Notwendig wären frische Brennelemente. Diese müssen für jedes Kraftwerk speziell hergestellt werden, was etwa eineinhalb Jahre dauern würde.
Die Unternehmen haben sich in ihren Planungen auf den Abschaltzeitpunkt eingestellt. Zum Beispiel haben sie mit Beschäftigten Vorruhestandsverträge abgeschlossen. Verträge mit Auftragnehmern, die für den Betrieb oder für Versorgung mit Ersatzteile erforderlich sind, haben die Betreiber gekündigt.
Die Vorbereitungen, um die Laufzeiten der Kernkraftwerke zu verlängern, würden insgesamt erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, sodass Kernkraftwerke in der gegenwärtigen Situation keine Hilfe darstellen können. Vor diesem Hintergrund ist es einfacher ein zur Abschaltung vorgesehenes oder ein abgeschaltetes Kohlekraftwerk weiter zu betreiben, als die Laufzeit der Kernkraftwerke zu verlängern.
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) haben eine Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke geprüft. In einer erläuternden FAQ-Liste [PDF] sind die Ergebnisse der Prüfung prägnant dargestellt.
Fazit der Prüfung ist: Eine Verlängerung der Laufzeiten könnte nur einen sehr begrenzten Beitrag zur Lösung des Problems leisten, und dies zu sehr hohen wirtschaftlichen Kosten. Im Ergebnis einer Abwägung von Nutzen und Risiken ist eine Laufzeitverlängerung der drei noch bestehenden Atomkraftwerke auch angesichts der aktuellen Gaskrise nicht zu empfehlen.
Aktuell läuft die Rohölversorgung sowie die Mineralölverarbeitung und -versorgung hierzulande an allen Standorten normal. Die Versorgung ist gesichert.
Bei Erdöl und Mineralölerzeugnissen gibt es außerdem eine nationale 90-tägige Sicherheitsreserve (Strategische Ölreserve). Sie wird durch den Erdölbevorratungsverband (EBV) bewirtschaftet. Seine Aufgabe ist es, Vorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen (Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl EL und Flugturbinenkraftstoff [Kerosin]) im Umfang von mindestens 90 Tagen vorzuhalten.
Dennoch wurden in den vergangenen Wochen im Austausch zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der Mineralölwirtschaft Schritte eingeleitet, um russische Importe zu ersetzen (Diversifizierung der Lieferketten). Bis Mitte des Jahres sollen die russischen Ölimporte nach Deutschland voraussichtlich halbiert sein. Zum Jahresende wird angestrebt, nahezu unabhängig von russischen Ölimporten zu sein.