Im Rahmen des neuen EFRE-Förderprogramms „Bioökonomie“ unterstützt das Umweltministerium den Bau und die Umsetzung von modularen „Bioraffinerien“ mit Umwelttechnologien und biointelligenten Lösungen unter wissenschaftlicher Begleitung.
In den Bioraffinieren („Bio") sollen Abfälle oder Abwasser („Ab“) als Rohstoffquellen herangezogen werden und die darin enthaltenen Rohstoffe durch verschiedene aufeinander abgestimmte Technologien zurückgewonnen werden. Die Rohstoffe werden so effizient und nachhaltig in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt („Cycling“).
Der Schwerpunkt soll nicht auf dem Einsatz einzelner Technologien zur Rückgewinnung der Rohstoffe, sondern auf den Schnittstellen und Wechselwirkungen der miteinander verbundenen Technologien (Module) liegen. Dabei bezieht sich die Förderfähigkeit dieser Bioraffinerien zum einen auf biomassehaltige Rohstoffquellen wie Bioabfälle oder kommunale Abwässer und/oder (bei anderen Rohstoffquellen) auf den Einsatz biologischer Verfahren wie Biomining von Metallen, oder Fermentation von Organik. Ziel soll sein, aus der jeweiligen sekundären Rohstoffquelle – also Abfall oder Abwasser – möglichst viele Rohstoffe oder Produkte zu gewinnen. Dabei können biologische Ressourcen wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen und/oder biotechnische Verfahren und biologisches Wissen eingesetzt werden.
Die Förderung dient der Umsetzung der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg.
Die Förderverwaltungsvorschrift und der Förderaufruf EFRE Bioökonomie – Bioraffinerien zur Gewinnung von Rohstoffen aus Abfall und Abwasser – Bio-Ab-Cycling können von dieser Seite heruntergeladen werden. Die Frist für die Einreichung der Anträge ist Montag, 1. März 2021. Weitere Informationen und Unterlagen zur Antragstellung finden Sie unter EFRE 2021-2027.
Informationen für mögliche Fördermittelempfänger
Die Gelder für das geplante Förderprogramm stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Baden-Württemberg.
Es gilt: 40 Prozent Förderung durch EU-Mittel plus variabler (0 bis 60 Prozent) Förderanteil durch Landesmittel, abhängig von der beihilferechtlichen Einordnung Die Landesmittel stehen nur bis 2024 zur Verfügung. Dies bedeutet, dass Projekte, die mit Landesmitteln kofinanziert werden, bereits Mitte 2024 abgeschlossen und abgerechnet werden müssen.
Die Veröffentlichung der Förderverwaltungsvorschrift erfolgte am 25. November 2020 auf dieser Internetseite. Im Gemeinsamen Amtsblatt ist die Förderverwaltungsvorschrift am 30. Dezember 2020 erschienen. Der Förderaufruf wurde am 19. Januar 2021 auf dieser Internetseite und unter EFRE 2021-2027 veröffentlicht.
Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:
- Der komplette Förderantrag muss bis 1. März 2021 eingereicht werden.
- Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wählt eine Jury die Projekte, die gefördert werden, aus.
- Die Bewilligung erfolgt in 2021.
- Hochschulen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern
- Kommunen, Stadt- und Landkreise sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften (zum Beispiel Zweckverbände)
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Konsortium
Ein gemeinsamer Antrag durch mehrere Antragstellende ist zulässig und wünschenswert. Die Konsortialpartner müssen ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Konsortialvertrag regeln. Dieser muss vor der Bewilligung des Projekts vorliegen.
- Der Bau und die Implementierung (Probebetrieb) von Bioraffinerien im Bereich Abfall/Reststoffe beziehungsweise Abwasser/Prozesswasser zur Umsetzung von bioinspirierten, biointegrierten beziehungsweise biointelligenten Technologien und/oder der Nutzung biobasierter Abfälle in Pilot-/Demonstrationsanlagen unter wissenschaftlicher Begleitung.
Eine solche Anlage muss- Mindestens zwei verschiedene Technologien kombinieren und mindestens zwei Produkte/Sekundärrohstoffe gewinnen. Für die Produkte/Sekundärrohstoffe soll darüber hinaus eine Nutzungsmöglichkeit als Roh- oder Ausgangsstoff für neue Prozesse/Verfahren aufgezeigt werden und
- Technologien verwenden, die in der Einsatzumgebung/an einem Standort, zum Beispiel auf bestehenden Anlagen, einsatzfähig sind.
-
Die einzelnen Bioraffinerien müssen zwingend wissenschaftlich begleitet werden. Mögliche Fragestellungen zur wissenschaftlichen Begleitung der Pilot-/Demonstrationsanlagen sind:
- Wie können Nachhaltigkeitsziele erreicht werden?
- Wird ein Beitrag für den Klimaschutz erreicht?
- Rahmenbedingungen wie
- rechtliche Fragen, zum Beispiel zur Zulässigkeit bei der Fütterung von Insekten
- Rohstoffverfügbarkeit und -versorgung
- strategische Fragen
Die Begünstigten erhalten Zuschüsse.
Antragsteller können eine Beratung in Anspruch nehmen. Dies wird dringend empfohlen.
Ansprechpartnerin in der L-Bank für förderrechtliche Fragen
Bereich Finanzhilfen
Birgit Zieger
Telefon: 0721 150-1992
E-Mail schreiben
Ansprechpartnerinnen beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) für fachliche und organisatorische Fragen
Dr. Gabriele Langsdorf
Telefon: 0721 608-26890
E-Mail schreiben
Franziska Ketzer
Telefon: 0721 608-24987
E-Mail schreiben
Silke Bohrmann
Telefon: 0721 608-25294
E-Mail schreiben
Kontakt im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Referat 24 – Wasserstoff, Ressourceneffizienz, Bioökonomie und
Referat 14 – EU-Politik und -Förderung, Internationales, Under2 Coalition
Förderantrag stellen – so geht‘s
Fragen und Antworten zum Förderprogramm
Wir beantworten weiterhin Ihre Fragen gerne: efre-biooekonomie@um.bwl.de
Hier haben wir die wichtigsten Fragen zum neuen EFRE-Förderprogramm „Bioökonomie – Bioraffinerien zur Gewinnung von Rohstoffen aus Abfall und Abwasser – Bio-Ab-Cycling“ für Sie gesammelt und beantwortet.
