Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts nach Paragraf 17 i Wassergesetz a. F. bis 2013 beziehungsweise nach Paragraf 108 Wassergesetz ab 2014
Nachfolgend finden Sie die Formulare für die Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts für das aktuelle sowie zurückliegende Veranlagungsjahre.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wasserbehörde.