Seit dem 22. Dezember 2000 besitzt die EU mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein einheitliches Wasserrecht. Da Flüsse nicht an Staatsgrenzen enden und viele Probleme nur grenzüberschreitend gelöst werden können, betrachtet die WRRL Gewässer flussgebietsbezogen – also von der Quelle bis zur Mündung. Die WRRL will einen guten Zustand der europäischen Gewässer erreichen und die ökologische Funktionsfähigkeit unserer Gewässer wiederherstellen. Baden-Württemberg ist in insgesamt sechs Bearbeitungsgebieten aufgeteilt, für die – unter Einbezug der Öffentlichkeit – Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt werden. Diese werden alle sechs Jahre aktualisiert.
Petra Gritsch/LRA Waldshut
Internationale Kommission zum Schutz des Rheins
Flussgebietseinheit Rhein
Zum Wohl des Rheins und aller ihm zufließenden Gewässer kooperieren die Mitglieder der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) seit 1950 erfolgreich mit Österreich, Liechtenstein, der belgischen Region Wallonien und Italien.
Reiss/Büro am Fluss
Internationale Kommission zum Schutz der Donau
Flussgebietseinheit Donau
Zur Umsetzung des Donauschutzübereinkommens wurde die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) gegründet, in der 13 Staaten und die Europäische Union miteinander zusammenarbeiten. Die IKSD setzt sich auch für die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ein.
RP Freiburg
2016 – 2021
Zweiter Bewirtschaftungszyklus
Derzeit befinden wir uns im 2. Bewirtschaftungszyklus (2016 – 2021). Schwerpunkt der aktuellen Arbeiten ist die Umsetzung der Maßnahmenprogramme.
2010 bis 2015
Erster Bewirtschaftungszyklus
Die Wasserrahmenrichtlinie sieht 6-Jahres-Zyklen vor. In dieser Zeit werden eine Bestandsaufnahme, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellt. Ein Zwischenbericht in der Mitte des jeweiligen Bewirtschaftungszyklus zieht eine Bilanz über das bereits Erreichte.
2022 bis 2027
Dritter Bewirtschaftungszyklus
Die Wasserrahmenrichtlinie hat grundsätzlich drei Bewirtschaftungszyklen (2010 bis 2027) vorgesehen. Da trotz aller Anstrengungen bei der Umsetzung der Maßnahmenprogramme die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2021 wohl nicht flächendeckend erreicht werden, werden wir voraussichtlich einen weiteren Zyklus in Anspruch nehmen.
Ute Schneider-Ritter/RP Freiburg
Mitmachen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Baden-Württemberg misst der Information und Anhörung der Öffentlichkeit eine sehr hohe Bedeutung bei und ist diesem Ansatz der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) frühzeitig gefolgt. Erfahren Sie mehr über die einzelnen Öffentlichkeitsbeteiligungen.
Kontakt
Projektgruppe beim Umweltministerium
Die Projektgruppe Wasserrahmenrichtlinie beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist für die Organisation der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg zuständig. Sie koordiniert innerhalb Baden-Württembergs die Arbeiten der Flussgebietsbehörden und der Projektgruppe Wasserrahmenrichtlinie bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).
Weitere Informationen
Karten und Maßnahmensteckbriefe
Über den zentralen Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) erhalten Nutzerinnen und Nutzer Zugriff auf ausgewählte Daten zur Wasserrahmenrichtlinie und zu digitalen Karten. So finden Sie hier beispielsweise Informationen zu geplanten und umgesetzten Maßnahmen.