Erhalten, was uns erhält – das Land Baden-Württemberg verpflichtet sich zum Erhalt der biologischen Vielfalt als Lebensgrundlage. Deshalb hat die Landesregierung Ende 2017 das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt aufgelegt. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Ministerium für Verkehr verstärken damit ihre Anstrengungen zum Erhalt der Artenvielfalt – für ein lebenswertes Baden-Württemberg!
Zeit, Bilanz zu ziehen: Das haben wir 2018 und 2019 erreicht
Insgesamt 13,5 Millionen Euro standen dem Umweltministerium im Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt in den Jahren 2018 und 2019 zur Verfügung. Mit dem Geld haben wir noch mehr Maßnahmen im Natur- und Artenschutz in der Fläche umgesetzt.
Um schnellstmöglich zu handeln und positive, flächenhafte Veränderungen zu bewirken, hat das Land die finanzielle Förderung der Landschaftspflege über die Landschaftspflegerichtlinie aufgestockt.
Besonderes Augenmerk haben wir auch auf den Erhalt und die Entwicklung von Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten gelegt. Weiterhin konnten wir in vier Modell-Landkreisen wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen miteinander verknüpfen. In den Ackerwildkraut-Meisterschaften zeichneten wir Landwirtschaftsbetriebe für ihre vorbildliche, naturschutzorientierte Bewirtschaftung aus.
Weitere 5 Millionen Euro haben wir genutzt, um die Erforschung unserer heimischen Arten zu stärken und neue Monitorings für Insekten, Vögel und Fledermäuse zu starten. Ziel ist es, unseren Kenntnisstand zur Entwicklung unserer Arten zu verbessern und mittel- bis langfristig überprüfen zu können, wie wirksam unsere ergriffenen Schutzmaßnahmen sind.
Wir machen weiter: Unsere Pläne für die Jahre 2020 und 2021
Es bleibt weiterhin eine gewaltige Aufgabe, die biologische Vielfalt zu sichern, aber mit dem Sonderprogramm gehen wir wichtige Schritte in die richtige Richtung. Die Landesregierung hat beschlossen, das Sonderprogramm in den Jahren 2020 und 2021 fortzuführen.
Dem Umweltministerium stehen erneut 13,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden wir begonnene Projekte fortführen und ausbauen, aber auch neue Maßnahmen angehen. Auch für die Grundlagenerhebungen und Arten-Monitorings erhält das Umweltministerium abermals zusätzlich 5 Millionen Euro für zwei Jahre.
Wichtige Partnerinnen und Partner, mit denen wir das Sonderprogramm gemeinsam umsetzen, sind die Landschaftserhaltungsverbände, die Regierungspräsidien, die unteren Naturschutzbehörden, die Biosphärengebiete und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Sie nehmen eine Schlüsselfunktion ein: als Beraterinnen und Berater und als wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Akteurinnen und Akteure vor Ort.

Flüsse und Bäche, Hecken und Alleen, ungenutzte Ackerränder, Trockenmauern und vieles mehr verbindet Arten miteinander. Der Austausch zwischen den einzelnen Artvorkommen ist eine zwingende Voraussetzung für eine intakte Natur und für den natürlichen Erhalt einer Art.
Fachplan Landesweiter Biotopverbund
Um die Verbindung von Biotopen und den Austausch zwischen Arten in unseren stark zersiedelten und zerschnittenen Landschaften zu gewährleisten, hat das Land Baden-Württemberg den Fachplan Landesweiter Biotopverbund erarbeitet. Er stellt eine wichtige Planungsgrundlage für die Umsetzung des Biotopverbunds dar und steht allen Interessierten, Städten und Gemeinden kostenfrei zur Verfügung.
2018 und 2019 konnten wir dank des Sonderprogramms den Fachplan Landesweiter Biotopverbund in vier Modell-Kommunen konkretisieren und umsetzen. Um Lücken zwischen Biotopen zu schließen, wurden beispielsweise Streuobstbäume nachgepflanzt und kleine Gewässer für Amphibien und Libellen angelegt. Mit der Beweidung wertvoller, offener Landschaftsbereiche erhalten wir diese als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten und lassen sie nicht zuwachsen. Über die Modell-Kommunen hinaus wurden zudem landesweit zahlreiche Biotopverbund-Maßnahmen realisiert, wie zum Beispiel:
- Entschlammung von Gräben- und Kleingewässern, um den Lebensraum von Amphibien zu verbessern;
- Gehölzentnahmen auf trockenen Standorten, um wärmeliebende Arten wie Orchideen und Heuschrecken zu fördern;
- Instandsetzung von Trockenmauern, um Lebensraum und Vernetzungskorridore von Reptilienarten zu erhalten.
In den Jahren 2020 und 2021 kann die Naturschutzverwaltung den Biotopverbund mit 5,6 Millionen Euro weiter ausbauen. Wir werden weitere Modellregionen realisieren und Maßnahmen wie das Anlegen von „Altgrasstreifen“ im Grünland finanziell unterstützen. Altgrasstreifen sind breite Streifen, die am Rand oder in einer Wiese mindestens ein Jahr lang nicht gemäht werden und so einfach und schnell Rückzugsräume für Insekten schaffen. Außerdem wollen wir besonders die artenreichen Bereiche zwischen Wald und offener Landschaft (Offenland) durch allmähliche, verbindende Übergänge verbessern.

Baden-Württemberg ist reich an wertvollen Landschaftselementen wie Hecken und Gebüsche, Hohlwege, Kleingewässer, Trockenmauern und Steinriegel. Diese Kleinode in der Landschaft bilden wertvolle Rückzugsräume für seltene Arten der Flora und Fauna. Sie sind Nahrungsquelle und Lebensraum zugleich. Über die Landschaftspflegerichtlinie können wir die Landschaftselemente gezielt fördern.
In den Jahren 2018 und 2019 haben wir die Anzahl an Maßnahmen und die zugehörige Förderfläche gesteigert. Weiterhin stärkten wir das landesweite Artenschutzprogramm mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen und erprobten neue Beweidungskonzepte. In einem Feuchtgebiet wurden beispielsweise Wasserbüffel eingesetzt. Die schweren Tiere haben das Gelände ein Stück weit modelliert und den dichten Schilfbestand abgeweidet. Die entstandenen Suhlen und die offene Landschaft sind ideal für die Nahrungssuche oder als Brutgebiet für Vogelarten wie Kiebitze, Bekassinen und Braunkelchen.
In den kommenden zwei Jahren wollen wir mit rund 660.000 Euro das landesweite Artenschutzprogramm in allen vier Regierungsbezirken stärken und die Pflege der Rhein-Flussauen, in denen besonders viele Arten leben, verbessern.

In Baden-Württemberg wird fast die Hälfte der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt. Um die natürlichen Ressourcen und die biologische Vielfalt im Land zu sichern, muss deren Bewirtschaftung nachhaltig und umweltschonend erfolgen. Darüber hinaus haben sich eine Vielzahl der heute für Baden-Württemberg charakteristischen Landschaften mit ihren Lebensräumen und Arten durch historisch gewachsene Nutzungsformen entwickelt. Um Wacholderheiden, blumenbunte Wiesen oder Magerrasen zu erhalten, ist daher eine regelmäßige, nachhaltige Bewirtschaftung und spezielle Pflege notwendig.
Ackerwildkräuter sind wichtig für die heimische Artenvielfalt
Mit den „Ackerwildkraut-Meisterschaften“ 2018 und 2019 rückten wir die immense Bedeutung von Ackerwildkräutern für die heimische Artenvielfalt in den öffentlichen Fokus. Wir würdigten Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ackerflächen ökonomisch und ökologisch bewirtschaften, so dass sie einen großen Reichtum an Ackerwildkräutern aufweisen.
Mit rund 1,6 Millionen Euro können wir die biologische Vielfalt in unserer Agrarlandschaft 2020 und 2021 stärken. Wir fördern Wildbienen, gebietsheimische Wiesen und setzen die Ackerwildkraut-Meisterschaften fort.
Außerdem wollen wir Flächen für Ackerwildkräuter in ausgewählten Landschaften schaffen. Wir testen Blühmischungen für über- und mehrjährige Blühflächen, da sie dem Naturschutz mehr nützen als einjährige Flächen. Insbesondere für Feldvögel sind diese Blühflächen als Brutgebiet im Frühjahr und als Deckungs- und Futtergebiet im Winter wichtig.

Die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft ist unverzichtbare Lebensgrundlage für Tiere, Pflanzen und uns Menschen. Basis des Biotop- und Artenschutzes bildet dabei ein Netz aus Schutzgebieten. In den über 1040 Naturschutzgebieten, die sich mit einem Flächenanteil von 2,45 Prozent über das Land verteilen, befinden sich unsere wertvollsten Naturschätze. In diesen Gebieten hat die Natur Vorrang vor dem Menschen.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist das europäische Natura 2000-Schutzgebietsnetz. Da die Verbreitung von Lebensräumen, Pflanzen und Tieren aber auch ihre Gefährdung keine politischen Grenzen kennen, soll mit Natura 2000 staatsübergreifend das Naturerbe in Europa für zukünftige Generationen bewahrt werden. 302 Natura 2000-Gebiete mit einer Gesamtfläche von über 630.000 Hektar gibt es in Baden-Württemberg. Das entspricht 17,5 Prozent der Landesfläche. Die Gebiete sind die Heimat von europaweit geschützten Lebensräumen wie Mooren und einer beeindruckenden Vielzahl unterschiedlicher Arten.
Moore für unser Klima sichern
Moore bieten hoch spezialisierten Pflanzen und Tieren ein Zuhause, speichern gleichzeitig in hohem Maße Kohlenstoff und sind daher für den Klimaschutz im Land unverzichtbar. Ein erheblicher Teil unserer Moorböden wurde allerdings entwässert und wird bis heute land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Dadurch werden große Mengen an Kohlenstoffdioxid in die Atmosphäre freigesetzt. Ihrem Schutz und ihrer Wiederherstellung gilt daher unser besonderes Augenmerk.
Wissen sammeln und Pflege verbessern
In den Jahren 2018 und 2019 hat die Naturschutzverwaltung ein Konzept zur Qualitätssicherung für Naturschutzgebiete ausgearbeitet. Ziel ist es, das vorhandene Wissen über die Gebiete zu sammeln und die Pflege der Gebiete zu optimieren. Vier Landkreise erprobten das Konzept, erfassten Bestände und setzten erste Pflegemaßnahmen um. Seit 2019 wird das Konzept in weiteren Naturschutzgebieten nun landesweit etabliert.
In den Natura 2000-Gebieten haben wir zahlreiche Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der europaweit geschützten Lebensräume und Arten umgesetzt. Wir haben beispielsweise Wacholderflächen miteinander verbunden, Blühstreifen für gefährdete Wiesenbrüter in Agrarflächen angelegt und verschiedene Methoden zur lokalen Saatgutgewinnung für den Erhalt artenreicher Mähwiesen erprobt.
Auch im Moorschutz konnten wir mit der landesweiten Moorschutzkonzeption und einer neuen Kompetenzstelle an der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ein neues Kapitel aufschlagen. Unter anderem wurden in geschädigten Mooren die Grundwasserstände angehoben, um die Moorentwicklung wieder anzustoßen. Wir haben Moorflächen gekauft, um sie zu sanieren und um auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden, eine Bewirtschaftung mit möglichst geringer Freisetzung von Klimagasen umzusetzen.
Ziel: Maßnahmen für unsere „Schatzkisten“ ausbauen
In den Jahren 2020 und 2021 stehen uns 4,6 Millionen Euro zur Förderung der biologischen Vielfalt in unseren Schutzgebieten zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wollen wir die Qualitätssicherung der Naturschutzgebiete weiter etablieren und ein neues Modul entwickeln, das hilft, Lichtverschmutzung zu beseitigen.
Darüber hinaus sollen die Beweidung großflächiger, oft als Naturschutzgebiete ausgewiesener Wacholderheiden nachhaltig gesichert, die hydrologische Sanierung von Mooren fortgeführt und Entwicklungsmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten verstärkt umgesetzt werden.
Auch die Erweiterung von Streu- und Nasswiesen haben wir uns zum Ziel gesetzt. Die Wiesen sind historisch durch die landwirtschaftliche Produktion von Streu und Futter für die Nutzviehhaltung entstanden. Sie haben unsere Kulturlandschaft wesentlich geprägt. Da ihre Bewirtschaftung heute größtenteils unrentabel geworden ist, drohen sie als Lebensraum für viele heimische Tier- und Pflanzenarten verloren zu gehen.

Baden-Württemberg weist eine Waldfläche von nahezu 1,372 Millionen Hektar auf, das sind rund 38 Prozent der Landesfläche. Im Staatswald bildet die Gesamtkonzeption Waldnaturschutz seit 2014 die Basis, bestehende Naturschutzprogramme in der naturnahen Waldwirtschaft weiterzuentwickeln. Ziele der Konzeption sind unter anderem die artenreichen Bereiche zwischen Wald und Offenland und lichte Wälder stärker zu entwickeln. Die Konzeption ist auch Grundlage für die Maßnahmen und Projekte im Sonderprogramm.
Lichte Wälder sind in Baden-Württemberg besondere Orte mit einer großen Vielfalt an spezialisierten und zum Teil gefährdeten Arten wie dem Berglaubsänger oder dem Schwarzen Apollo. Lichte Waldstrukturen sind heute aufgrund veränderter Waldbauweise und Nährstoffeinträge aus der Atmosphäre natürlicherweise kaum mehr zu finden. In den Jahren 2020 und 2021 wollen wir daher ein Artenschutzvorhaben zur Förderung von Lichtwaldstrukturen mit einem Gesamtvolumen von rund 255.000 Euro umsetzten. Dabei sollen dauerhaft lichte Waldbereiche zum Beispiel über Beweidung im Wald oder als Teil der periodischen Betriebsplanungen im Forst (Forsteinrichtung) geschaffen werden.

Auf Grundlage des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ hat die Landesregierung im Oktober 2019 Eckpunkte zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg beschlossen. Im Dezember 2019 wurden diese gemeinsam mit den Verbänden in einem Gesetzentwurf konkretisiert. Mit dem Gesetz zur Änderung des Naturschutz- und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vom 23. Juli 2020 (Biodiversitätsstärkungsgesetz) wurden weitreichende Regelungen zum Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln beschlossen und sich die Zielvorgabe gegeben, deren Einsatz bis zum Jahr 2030 landesweit um 40 bis 50 Prozent der Menge zu reduzieren.

Wir brauchen aber nicht nur mehr Maßnahmen in der Fläche, sondern auch dringend mehr Wissen: Wissen über den Zustand der heimischen Natur, um zukünftig zu überprüfen, ob wir die richtigen Schritte ergreifen und unsere Schutzmaßnahmen wirken.
Daher haben wir im Jahr 2018 verstärkt begonnen, die Wissenslücken zu schließen. Wir starteten das landesweite Insektenmonitoring, das uns Aufschluss darüber gibt, wie es um die Insektenvielfalt auf unseren Äckern, Wiesen und Weiden und in unseren Schutzgebieten bestellt ist. Heuschrecken, Laufkäfer und Schmetterlinge nehmen wir dabei genauer unter die Lupe. Sie sind gleichzeitig Indikatoren für die Qualität ihrer Lebensräume.
Da Insekten die wichtigste Nahrungsquelle für unsere Vögel und Fledermäuse sind, haben wir auch die Untersuchungen zu den Greif- und Brutvögeln sowie Fledermäusen im Land intensiviert. Wir schauen genauer hin, wie es den Arten geht, die auf unsere Wiesen und Äcker angewiesen sind. Wir verbessern unser Wissen, um sie zu schützen und ihren Erhalt zu sichern.
Für notwendige Monitorings stehen auch 2020 und 2021 wieder insgesamt 5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit werden wir die begonnenen Untersuchungen fortführen und ergänzen.
Der Blick von außen
Die Naturschutzverwaltung wird mit den oben beschriebenen Maßnahmen alles daransetzen, den negativen Trend bei der Artenvielfalt aufzuhalten und umzukehren. Wir sind zuversichtlich, dass wir dies gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus der Landwirtschafts-, Forst- und Straßenbauverwaltung erreichen können.
Um sicherzustellen, dass wir auch die richtigen Schritte ergreifen, stellen wir uns dem kritischen Blick von außen. Das Sonderprogramm wird von einem unabhängigen Fachgremium aus der Wissenschaft begleitet. Das Fachgremium steht bei der Umsetzung beratend zur Seite und bewertet die durchgeführten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Zielsetzung.
Expertinnen und Experten aus Wissenschaft wählten Projekte für 2020 und 2021 aus
Anfang 2019 hat das Gremium einen Zwischenbericht vorgelegt. Die Ergebnisse und Hinweise haben wir uns zu Herzen genommen und bei der weiteren Ausgestaltung des Sonderprogramms berücksichtigt. Unter intensiver Einbindung des Fachgremiums haben wir die Handlungsschwerpunkte gemeinsam überarbeitet und stärker fokussiert. Außerdem bewertete das Fachgremium die für die Jahre 2020 und 2021 vorgelegten Projektideen und wählte jene aus, die die biologische Vielfalt in besonderem Maße stärken.
Die beteiligten Ministerien berichten dem Fachgremium zudem regelmäßig über den Stand der einzelnen Projekte. Wir freuen uns, dass wir für diese konstruktive Beratung und Unterstützung des Sonderprogramms einen Kreis aus Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen gewinnen konnten.
Sonderprogramm wird fortgeführt und weiterentwickelt
Das wissenschaftliche Fachgremium, das die Umsetzung des Sonderprogramms begleitet und bewertet, hat bestätigt, dass das Land auf dem richtigen Weg ist. Für die nächsten drei Jahre stehen rund 17,6 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.