Europäischer Stresstest

Sicherheitsstatus des Kernkraftwerks Fessenheim: Aktualisierung der Analyse der Ergebnisse des europäischen Stresstests

Das Umweltministerium legt ein zweites Gutachten zum Sicherheitsstatus des Kernkraftwerks Fessenheim vor. Das Gutachten wurde als Folgegutachten beim Öko-Institut in Auftrag gegeben. 2012 hatte das Umweltministerium auf Basis der Ergebnisse des sogenannten Stresstests, der nach der Reaktorkatastrophe am 11. März 2011 in der japanischen Anlage Fukushima Daiichi auf europäischer Ebene durchgeführt wurde, eine Bewertung des Sicherheitsstatus des grenznahen Kernkraftwerks Fessenheim beim Öko-Institut erstellen lassen. Imersten Gutachten wurden umfangreiche und grundlegende Sicherheitsdefizite im Vergleich zu dem in Deutschland geforderten Sicherheitsniveau und den Sicherheitsreserven der Kernkraftwerke benannt.

In den vergangenen drei Jahren sind in den zwei Kernkraftwerksblöcken in Fessenheim Nachrüstmaßnahmen durchgeführt worden. Diese hat die französische Atomaufsichtsbehörde ASN im Zusammenhang mit der Zehnjahresrevision sowie als sogenannte Post-Fukushima-Maßnahmen gefordert. Das Folgegutachten untersucht nun, in wieweit die 2012 formulierten Sicherheitsdefizite mit den schon durchgeführten oder noch vorgesehenen Nachrüstungen behoben werden oder ob diese bestehen bleiben. 

Die Bewertung erfolgte auf der Basis der öffentlich zugänglichen Stellungnahmen des Betreibers des Kernkraftwerks Fessenheim und der französischen Aufsichtsbehörde ASN zu dem Gutachten von 2012 sowie auf Basis der öffentlich dokumentierten Informationen zu den Nachrüstungen. Wie auch bei dem Gutachten 2012 hat das Öko-Institut bei seiner Bewertung die Kriterien herangezogen, die bei der Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke durch die Reaktor-Sicherheitskommission zur Anwendung kamen.

Ergebnisse

Mit den in der Anlage Fessenheim erfolgten und geplanten Nachrüstungen kann der Sicherheitsstatus der Anlage nur bedingt verbessert werden. Das Gutachten weist für das Kernkraftwerk weiterhin teilweise gravierende sicherheitstechnische Defizite aus. Die Nachrüstungen können Schwachstellen aufgrund der Grundauslegung der Anlage nur zum Teil ausgleichen. Ferner sollen einzelne Maßnahmen erst (deutlich) nach 2020 umgesetzt werden. Dieser Zeitraum befindet sich nach dem von der französischen Regierung zugesagten Abschalttermin für das Kernkraftwerk Fessenheim. Das Gutachten stellt also im Vergleich zu den deutschen Kernkraftwerken nach wie vor deutliche Sicherheitsdefizite der Anlagen Fessenheim fest. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte aufgeführt:

// //