Strahlenschutz

Sonderregelungen im Strahlenschutz aufgrund der Corona-Pandemie

Patient während Kernspintomographie im Krankenhaus

Die Corona-Pandemie ist noch immer aktuell. Deshalb hat das Land Baden-Württemberg weiterhin Ausnahmereglungen für einzelne Bereiche des Strahlenschutzes getroffen und die für den Strahlenschutz zuständigen Stellen (Regierungspräsidien, Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer und Landestierärztekammer) informiert. Diese Ausnahmen umfassen

  • die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (bis auf Weiteres),
  • den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz im medizinischen Bereich (bis auf Weiteres)
  • die Teleradiologie im Homeoffice unter bestimmten Voraussetzungen (bis 31.12.2022)
  • Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung durch strahlenexponiertes Personal der Kategorie A ohne fristgerechte Untersuchung durch einen ermächtigten Arzt (bis auf Weiteres).

Wollen Sie davon Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle (Regierungspräsidien, Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer und Landestierärztekammer.