Die Corona-Pandemie ist noch immer aktuell. Deshalb hat das Land Baden-Württemberg weiterhin Ausnahmereglungen für einzelne Bereiche des Strahlenschutzes getroffen und die für den Strahlenschutz zuständigen Stellen (Regierungspräsidien, Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer und Landestierärztekammer) informiert. Diese Ausnahmen umfassen
- die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (bis auf Weiteres),
- den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz im medizinischen Bereich (bis auf Weiteres)
- die Teleradiologie im Homeoffice unter bestimmten Voraussetzungen (bis 31.12.2022)
- Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung durch strahlenexponiertes Personal der Kategorie A ohne fristgerechte Untersuchung durch einen ermächtigten Arzt (bis auf Weiteres).
Wollen Sie davon Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle (Regierungspräsidien, Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer und Landestierärztekammer.