Das Umweltministerium ist laut Strahlenschutzgesetz verpflichtet, sogenannte Radonvorsorgegebiete, zu ermitteln und festzulegen. Diese dienen dem Schutz der Bevölkerung vor Radon. Radon ist im Untergrund nicht gleichmäßig verteilt. Es gibt Gebiete, in denen aufgrund der Geologie und der Bodenbeschaffenheit mehr Radon entsteht und an die Erdoberfläche gelangen kann als anderenorts. Radon sammelt sich nicht in jedem Gebäude gleich an. Die Bauweise, der Gebäudezustand und die Nutzung beeinflussen maßgeblich die Radonmenge in einem Gebäude. Daher ist es nicht möglich, ohne Messungen vorherzusagen, wie viel Radon in einem konkreten Gebäude vorkommt.
Durch mathematische Methoden können aber aus einer Vielzahl von Einzelmessungen Vorhersagen (Prognosen) über Gebiete getroffen werden. In diesem Fall geben sie an, wie wahrscheinlich in einem Gebiet erhöhte Radonwerte in Gebäuden zu erwarten sind.
Kriterien für Radonvorsorgegebiete
Das Strahlenschutzrecht verpflichtet die Länder bei der Festlegung von Radonvorsorgegebieten wissenschaftliche Methoden und Vorhersagen zugrunde zu legen.
Das Umweltministerium Baden-Württemberg stützt sich auf eine Methode und Vorhersage des Bundesamtes für Strahlenschutz. Da Vorhersagen aber immer auch Unsicherheiten und Fehler enthalten können, hat das Umweltministerium zwei weitere Kriterien entwickelt. Diese müssen zusätzlich erfüllt sein, damit eine Gemeinde als Radonvorsorgegebiet eingestuft wird:
Das Bundesamt für Strahlenschutz stellte den Ländern eine deutschlandweite Prognosekarte zur Verfügung, um die Radonvorsorgegebiete zu ermitteln. Diese Karte erlaubt in einem Maßstab und bezogen auf Flächen von 10 Kilometer mal 10 Kilometer Vorhersagen, wie häufig Gebäude mit erhöhten Radonwerten vorkommen.
Das Kriterium 1 gilt als erfüllt, wenn auf mindestens dreiviertel der Grundfläche einer Gemeinde in mindestens 10 Prozent der Gebäude erhöhte Radonwerte zu erwarten sind.
Radon entsteht im Boden und in Gesteinen letztendlich aus Uran. Wo viel Uran ist, kann auch viel Radon entstehen. Die Urankarte des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg ermöglicht es, die Vorhersage des Bundesamtes für Strahlenschutz (Kriterium 1) auf die Herkunft von Radon aus sehr uranhaltigen Gesteinen zu prüfen.
Das Kriterium 2 gilt als erfüllt, wenn die Urankarte Baden-Württemberg für mindestens dreiviertel der Grundfläche einer Gemeinde angibt, dass die Urangehalte im Untergrund der Gemeinde 10 Milligramm pro Kilogramm Gestein oder mehr betragen.
Kriterium 2: Geochemische Karte von Baden-Württemberg für Uran
Die Karte des Bundesamtes für Strahlenschutz (Kriterium 1) trifft Vorhersagen für Flächen von 10 Kilometer mal 10 Kilometer, das heißt von 100 Quadratkilometern. Die Einführung einer Mindestgröße von 25 Quadratkilometern für auszuweisende Radonvorsorgegebiete beugt Fehleinschätzungen bei kleinen Gemeinden vor.
Das Kriterium 3 gilt als erfüllt, wenn eine einzelne Gemeinde oder mehrere zusammenhängende Gemeinden die Kriterien 1 und 2 erfüllen und eine Grundfläche von mehr als 25 Quadratkilometern umfassen.
Kriterium 3: Mindestgröße für auszuweisende Radonvorsorgegebiete
Baden-Württemberg ermittelt Radonvorsorgegebiete – Land beteiligt Öffentlichkeit
Mit den genannten Kriterien lassen sich für Baden-Württemberg 29 von 1.101 Gemeinden als Radonvorsorgegebiete ermitteln. Die vorgeschlagenen Gemeinden [12/20; PDF; 124 KB] liegen im Südschwarzwald und im Mittleren Schwarzwald und verteilen sich auf sechs Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg.
Damit Radonvorsorgegebiete rechtswirksam werden, müssen sie in einer sogenannten Allgemeinverfügung in den örtlichen Amtsblättern veröffentlicht sein. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf der Allgemeinverfügung [12/20; PDF; 385 KB] erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das Vorgehen und die Vorschläge des Umweltministeriums für Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg kennenzulernen und sich aktiv an einer öffentlichen Diskussion zu beteiligen.
Sehr gerne nehmen wir Ihre Anregungen, Kommentare und Fragen unter der E-Mail-Adresse radon@um.bwl.de entgegen. Alle Äußerungen werden anonym in eine Tabelle aufgenommen und zusammen mit den Prüfergebnissen des Umweltministeriums auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Das Strahlenschutzrecht sieht vor, die Festlegung von Radonvorsorgegebieten ständig zu überprüfen. Sofern Ihnen eigene Ergebnisse von Radonmessungen vorliegen, können Sie uns diese gerne über die Radonberatungsstelle Baden-Württemberg zur Verfügung stellen. Je mehr Messergebnisse in Baden-Württemberg vorliegen, desto besser können Radonvorsorgegebiete identifiziert und festgelegt werden. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit und gestalten zukünftige Anpassungen der Gebietsfestlegungen mit.