Transparenz

Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Genehmigung und Aufsicht kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen ist dem Umweltministerium ein besonders wichtiges Anliegen. Deshalb wurden behördliche Entscheidungen in den vergangenen Jahren transparenter gemacht und die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verstärkt. Dabei möchte das Umweltministerium die Bevölkerung über das Handeln der Überwachungsbehörde und des Betreibers, über fachtechnische und rechtliche Zusammenhänge sowie über realistische Risiken informieren. Bürgerinnen und Bürgern sollen leichter Erkenntnisse über potenzielle Beeinträchtigungen gewinnen und mit der Überwachungsbehörde und dem Betreiber in einen Dialog treten können. 

Folgende formelle (also gesetzlich vorgeschriebene) und informelle (also freiwillige) Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung kamen dabei zur Anwendung:

Informationskommissionen der Kernkraftwerke

Auf Initiative des Umweltministeriums wurden für die Standorte Neckarwestheim und Philippsburg Informationskommissionen eingerichtet. Die Kommissionen setzen sich aus lokalen Mandatsträgern, Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsfraktionen sowie von Verbänden und Bürgerinitiativen zusammen. Die Themenauswahl für die Sitzungen liegt allein bei den Kommissionsmitgliedern. Vertreterinnen und Vertreter des Betreibers und der Aufsichtsbehörde nehmen regelmäßig an den Sitzungen teil. Sie tragen Informationen bei und stehen für Fragen zur Verfügung.

Informationen im Internet

Dem Ziel einer hohen Transparenz dienen außerdem die Informationen, die im Internet zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise der Fukushima-Aktionsplan. Baden-Württemberg unterstützt ferner das Vorhaben, Informationen über die Kernkraftwerke und ihre Sicherheitsüberwachung in einem von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Informationsportal bereitzustellen.

Diskussionsplattformen vor Ort

In dem Verfahren zur Errichtung eines neuen Laborgebäudes am Joint Research Center (JRC), ehemals Institut für Transurane (ITU), wie auch bei der zweiten Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Obrigheim war keine formale Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Um dem Anliegen einer umfassenden Beteiligung nachzukommen, wurde für diese Vorhaben in Form einer Mediation (Joint Research Center) und eines Vor-Ort-Termins für die Bevölkerung (Kernkraftwerk Obrigheim) eine Diskussionsplattform geschaffen. Damit wurden auch in diesen Verfahren den Betroffenen Beteiligungsmöglichkeiten weit über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus eröffnet.

Erörterungstermine

In den Genehmigungsverfahren zu den Stilllegungs- und ersten Abbaugenehmigungen für die Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 fanden 2015 die Erörterungstermine statt. Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden haben die Veranstaltungen in Neckarwestheim kritisiert. Das Umweltministerium hat auf diese Kritik reagiert und den Erörterungstermin in Philippsburg bereits entsprechend gestaltet.

Studie zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Um Kritik aufzunehmen und Verbesserungen für die Zukunft zu initiieren, hat das Umweltministerium das Öko-Institut beauftragt, die verschiedenen bisher im Bereich der Atomaufsicht praktizierten Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung auszuwerten. Dabei wurde auch ein Workshop mit Bürgerinitiativen und Umweltverbänden veranstaltet. Aus dem Gutachten des Öko-Instituts hat das Umweltministerium verschiedene Maßnahmen abgeleitet, die es im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsbeteiligung zukünftig umsetzen wird. Die Maßnahmen reichen von einer ausführlicheren Information über die laufenden Genehmigungsverfahren auf der Internetseite, über die Optimierung von Erörterungsterminen bis hin zur Initiierung von Gesetzesänderungen.

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