Folgemaßnahmen

Aktionsplan zu Fukushima

Am 11.03.2011 ereignete sich vor der Küste von Japan ein schweres Erdbeben mit anschließendem Tsunami. Im japanischen Kernkraftwerk Fukushima I (Daiichi) führte dies zu der größten Reaktorkatastrophe seit Tschernobyl. In Folge dieses Ereignisses wurde in Deutschland die Abschaltung der Kernkraftwerke bis spätestens Ende 2022 beschlossen.

Die Ereignisse in Fukushima waren außerdem Anlass dafür, dass die baden-württembergischen Kernkraftwerke im Zeitraum von März 2011 bis März 2012 drei Überprüfungen unterzogen wurden: einer Untersuchung durch die Expertenkommission Baden-Württemberg, der Sicherheitsüberprüfung der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK-SÜ) und dem Stresstest der Europäischen Union.

Diese Überprüfungen bestätigten den baden-württembergischen Kernkraftwerken ein hohes Sicherheitsniveau und ergaben Empfehlungen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit. Daraus leitete das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg einen Aktionsplan ab. Er besteht aus insgesamt vier Listen für die beiden Kernkraftwerksblöcke in Neckarwestheim sowie die beiden Kernkraftwerksblöcke in Philippsburg.

Der Aktionsplan beinhaltet Empfehlungen im Zusammenhang mit extrem unwahrscheinlichen Ereignissen (Sicherheitsebene 4), die drei Themenbereichen zugeordnet sind:

  • präventive Notfallmaßnahmen
  • mitigative Notfallmaßnahmen
  • zusätzliche Analysen

Für Neckarwestheim I und Philippsburg 1 waren aufgrund des Anlagenzustands (brennelementfrei, im Rückbau) nicht mehr alle Empfehlungen relevant.

Für Philippsburg 2 und Neckarwestheim II waren folgende Nachweise und Unterlagen von besonderer Bedeutung, die bis zum Wiederanfahren nach der jeweiligen Jahresrevision 2012 vorgelegt werden mussten:

  1. Funktionsnachweis zur Aufrechterhaltung der Gleichstromversorgung im Falle eines vollständigen Ausfalls der Stromversorgung am Standort (Station-Black-Out) für mindestens 10 Stunden (laufende Nummer 1 der Empfehlungen)
  2. Funktionsnachweis zur Wiederherstellung der erforderlichen Drehstromversorgung innerhalb von 10 Stunden (laufende Nummern 2 und 3 der Empfehlungen)
  3. Funktionsnachweis zur Bespeisung der Brennelementlagerbecken, ohne dass ein Betreten von Bereichen mit hohem Gefährdungspotenzial erforderlich ist (laufende Nummern 10 a und 11 der Empfehlungen)
  4. Nachweis der gefilterten Druckentlastung (Venting) bei Station-Black-Out (laufende Nummer 17 der Empfehlungen)
  5. Darlegung des Ist-Standes im Hinblick auf die Einleitung von Notfallmaßnahmen von der Notsteuerstelle aus, das heißt bei Ausfall der Hauptwarte (laufende Nummer 19 der Empfehlungen)
  6. Darlegung des Ist-Standes im Hinblick auf Hilfsmittel, die vorzuhalten sind, um nach Einwirkungen von außen den Zugang zu Gebäuden wiederherzustellen (laufende Nummer 21 der Empfehlungen)

Der Aktionsplan wurde basierend auf den fortlaufenden Beratungen der Reaktor-Sicherheitskommission ständig aktualisiert. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft drang auf eine möglichst rasche und vollständige Bearbeitung der Empfehlungen. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat als Betreiberin der baden-württembergischen Kernkraftwerke diese Forderungen umgesetzt. Seit März 2019 sind alle Maßnahmen abgeschlossen.

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