Hier finden Sie monatlich einen Bericht, der unter anderem die Zahl der Aufsichtsbesuche vor Ort, den Betriebsverlauf in den Kernkraftwerken und Besonderheiten im Berichtszeitraum dokumentiert.
2022
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 12. März wurde für Turbinenprüfungen und Setzungsmessungen eine Lastabsenkung durchgeführt. Am 20. März hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 14 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ) - Im März 2022 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 17 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ) - Im Februar 2022 wurden keine meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet.
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum in Leistungsbetrieb.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wendete im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 10 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). - Am 19. Januar fand die zweite Veranstaltung des Infoforums „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ statt. Thema war die Rückführung von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung von Frankreich nach Philippsburg. Ministerin Thekla Walker, die EnBW Kernkraft GmbH, die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung und die zuständige Abteilung des Umweltministeriums informierten über den aktuellen Stand.
- Im Januar 2022 wurden zwei meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
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