Hier finden Sie monatlich einen Bericht, der unter anderem die Zahl der Aufsichtsbesuche vor Ort, den Betriebsverlauf in den Kernkraftwerken und Besonderheiten im Berichtszeitraum dokumentiert.
2021
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 16. Januar hat es aufgrund einer Turbinenprüfung sowie Setzungsmessungen am Kühlturm und am 21. Januar auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Im Januar 2021 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).
- Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befand sich im Berichtszeitraum im Leistungsbetrieb. Am 7. Februar hat es auf Anforderung des Lastverteilers die Leistung reduziert.
- Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Berichtsmonat als atomrechtliche Aufsichtsbehörde 16 Personentage für Inspektionen vor Ort bei den zu beaufsichtigenden kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen aufgewendet.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat es im Berichtsmonat wie auch in den vorherigen Monaten einige Sachverhalte, die bisher in den Anlagen kontrolliert wurden, entweder in Videokonferenzen mit Betreiberpersonal anhand von Einsichtnahmen in Aufzeichnungen und Unterlagen oder anhand von angeforderten und vom Betreiber elektronisch übermittelten Ausdrucken aus Rechnersystemen überprüft. Darüber hinaus überwacht es die Kernkraftwerke kontinuierlich mittels der Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ) . - Im Februar 2021 wurde ein meldepflichtiges Ereignis in den baden-württembergischen Kernkraftwerken gemeldet (siehe Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken).