Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist die atomrechtliche Überwachungsbehörde des Landes. Es hat die Aufgabe zu kontrollieren, ob Kernkraftwerke und sonstige kerntechnische Anlagen in Baden-Württemberg sicher betrieben werden. Außerdem überwacht es die Radioaktivität in der Umwelt. Beim sensiblen Thema der Atomsicherheit setzt die Energiepolitik auf Information und Offenheit. Erfahren Sie auf diesen Seiten mehr über die Arbeit der Behörde, die Grundsätze der Kernenergieüberwachung sowie die Ver- und Entsorgung radioaktiver Abfälle. Außerdem erhalten Sie hier aktuelle Informationen zu den meldepflichtigen Ereignissen, laufenden Genehmigungsverfahren sowie einen Überblick über die Kernkraftwerke im Land und im grenznahen Ausland.
Daniel Maier-Gerber/EnBW
Überwachung kerntechnischer Anlagen
Kerntechnische Anlagen
Das Ministerium führt die staatliche Aufsicht über Baden-Württembergs Kernkraftwerke sowie andere kerntechnische Anlagen und Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Darüber hinaus arbeitet es eng mit ausländischen Behörden zusammen. Besonders wichtig ist dabei die Öffentlichkeit umfassend zu informieren und zu beteiligen.
Der Betreiber einer kerntechnischen Anlage ist laut Atomgesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, dass anfallende Reststoffe sowie aus- oder abgebaute Anlagenteile entweder schadlos verwertet oder als radioaktive Abfälle geordnet beseitigt werden. Bis zur Abgabe an ein Endlager sind die radioaktiven Abfälle zwischenzulagern.
ARTIS/EnKK
Vorsorge
Strahlenschutz
Neben der Abwehr von unmittelbaren Gefahren der Strahlung (= Notfallschutz) ist die Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung, der Beschäftigten in der Arbeitswelt und der Patientinnen und Patienten in der Medizin von entscheidender Bedeutung. Deshalb wird Radioaktivität in all diesen Bereichen überwacht.
Berichte, Unterlagen zu den Standorten und Genehmigungsverfahren, Publikationen und weitere Dokumente zum Thema Kernenergie und Radioaktivität haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Vorschläge für Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg
Die Länder sind zum Schutz vor Radon gesetzlich verpflichtet, Vorsorgegebiete festzulegen. Eine formale Anhörung betroffener Personen ist im Strahlenschutzgesetz nicht vorgesehen. Baden-Württemberg beteiligt dennoch seine Einwohnerinnen und Einwohner.
Sonderregelung zur Einhaltung der Aktualisierungsfristen
Absage von Aktualisierungskursen
Um das Coronavirus einzudämmen, werden immer mehr Veranstaltungen abgesagt. Dies betrifft auch „Kurse zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde beziehungsweise der Kenntnisse im Strahlenschutz“. Erfahren Sie mehr über die Sonderregelung zur Einhaltung der Aktualisierungsfristen.
Umweltministerium BW
Überwachung des Sicherheitsstand
Meldepflichtige Ereignisse
Den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder sind die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) zu melden.
Das radioaktive Gas Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Da es überall vorkommen kann, ist die gesundheitliche Aufklärung umso wichtiger. Deshalb hat das Umweltministerium die Informationskampagne „Von Grund auf sicher” ins Leben gerufen.
Kernreaktor-Fernüberwachung
Aktuelle Messwerte
Das Ministerium betreibt als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ein computergestütztes System zur Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). Dieses übermittelt aktuelle Messwerte. Einen Auszug der Daten können Sie bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) abrufen.
EnBW/Daniel Maier-Gerber
Beschreibung des Genehmigungsverfahrens
Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Neckarwestheim II
Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) beabsichtigt, das Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II, stillzulegen und abzubauen. Hier finden Sie alle Informationen zum Verfahren.
Hier finden Sie monatlich einen Bericht, der unter anderem die Zahl der Aufsichtsbesuche vor Ort, den Betriebsverlauf in den Kernkraftwerken und Besonderheiten im Berichtszeitraum dokumentiert.
Mit einem Tätigkeitsbericht informiert die Abteilung Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz über Schwerpunkte und laufende Verfahren des vergangenen Kalenderjahrs.
Daniel Maier-Gerber/EnBW
Beschreibung des Genehmigungsverfahrens
Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 2
Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) beabsichtigt, das Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2, stillzulegen und abzubauen. Hier stellen wir das Genehmigungsverfahren vor.
EnBW Kernkraft GmbH
VERWERTUNG UND BESEITIGUNG
Freigabe
Der Umgang mit schwach kontaminierten Abfällen, bei denen die vorhandene Kontamination vernachlässigbar ist, wird detailliert in der Strahlenschutzverordnung geregelt. Deshalb können sie in den allgemeinen Materialkreislauf zurückgegeben werden. Dieses Verfahren wird Freigabe genannt.
Antragsunterlagen und Vordrucke
Bestimmung von Sachverständigen
Im Bereich der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung gibt es zahlreiche Verfahren, für die Antragsunterlagen und Vordrucke benötigen werden. Hier sind diese für Einzelpersonen und Sachverständige zusammengestellt.
Meldepflichtiges Ereignis
Leckage an einer Absperrarmatur im GKN II
Normalmeldung, INES 0 - keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung
Kernenergie – Meldepflichtiges Ereignis
Nachmeldung zu einem meldepflichtigen Ereignis am Standortzwischenlager Philippsburg
Weiterer Castor-Behälter mit Abweichung bei der Blockmaßdifferenz am Deckelsystem. Dichtheit gewährleistet.
Endlagersuche
Informationsveranstaltungen zur Standortsuche für ein atomares Endlager
Baden-Württembergisches Umweltministerium und Bundesgesellschaft für Endlagerung geben in vier Online-Veranstaltungen Auskunft zu Auswahlkriterien und Verfahren.
Radonvorsorge
Mögliche Radonvorsorgegebiete im Schwarzwald
Umweltminister Franz Untersteller: „Es ist wichtig, sich die Risiken durch Radon bewusst zu machen und sich, wenn nötig, zu schützen.“
Meldepflichtiges Ereignis
Im Zwischenlager von Philippsburg gab es Probleme mit einer Krananlage
Das Ereignis hatte nach internationaler Bewertungsskala INES keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.
Meldepflichtiges Ereignis
Kühlwasseraustritt an einem Notstromdiesel-Aggregat
Das Ereignis hatte nach internationaler Bewertungsskala INES keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.
MELDEPFLICHTIGES EREIGNIS
Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)
Eine routinemäßige Prüfung hat festgestellt, dass eine Brandschutzklappe im Schaltanlagengebäude nicht ordnungsgemäß zufallen konnte. Eine Gefahr für Menschen hätte auch im Falle eines Brandes nicht bestanden.
Meldepflichtiges Ereignis
Zwei Castorbehälter im Zwischenlager Philippsburg mit unzulässigen Abweichungen am Behälterdeckel
Keine Auswirkungen auf Umwelt und Personen – Dichtheit der Castorbehälter unbeeinträchtigt.
Meldepflichtiges Ereignis
Wassereintritt in zwei Schachtausstiegskanälen im Kernkraftwerk Neckarwestheim
Normalmeldung, INES 0 – keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung
Kernenergie – Meldepflichtiges Ereignis
Kernkraftwerk Philippsburg Block 1
Bei einem Feuerlöschsystem in Block 1 gab es Fehlerbefunde bei den Armaturen. Die Brandbekämpfung war dadurch nicht beeinträchtigt.
Kernenergie - Meldepflichtiges Ereignis
Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)
Bei einer wiederkehrenden Prüfung ist ein Notstromdieselaggregat ausgefallen. Auswirkungen auf Personen oder die Umwelt ergaben sich daraus nicht.
Kernkraftwerk Philippsburg
Umweltministerium erteilt EnBW 2. Abbaugenehmigung für KKP1
Damit kann der seit 2011 stillgelegte Block 1 vollständig zurückgebaut werden. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Platz zu schaffen für die neue Welt ohne Atomenergie“, sagt Minister Franz Untersteller.
Kernenergie - Meldepflichtiges Ereignis
Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 (KKP2)
Beschädigte Armatur verursacht Leckage an einem Wandhydranten im Feuerlöschnetz. Betreiber überprüft weitere typgleiche Armaturen am Standort.
Kernenergie – Meldepflichtiges Ereignis
Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 (KKP1)
Beschädigtes Tor zwischen Reaktorgebäude und Dekontaminationsgebäude. Toröffnung mit schwer entflammbarer Folie verschlossen.
Kernkraft
Heizrohrprüfung in GKN II
Während der noch laufenden Revision im GKN II wurden rund 16.000 Heizrohre der vier Dampferzeuger auf Korrosionsschäden untersucht. Dabei wurden sieben schadhafte Rohre festgestellt und außer Betrieb genommen.
Kernenergie
Ministerium veröffentlicht Entsorgungsbericht zu radioaktiven Abfällen im Land
Der Bericht beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen und benennt die Erzeuger. „Damit schaffen wir zusätzliche Transparenz in Sachen Kernenergie“, sagt Umweltminister Franz Untersteller.
Kernkraft
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Neckarwestheim während der Revision
Unzulässig hoher Druck in Teilen des Notspeisesystems – Meldekategorie N, INES „Stufe 0“ – keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung
Meldepflichtiges Ereignis GKN II
Falsch gesteckter Simulierstecker löst Startsignal in Notstromaggregat aus
Da das Notspeisenotstromdieselaggregat aufgrund der Revision nicht in Betrieb ist, ist die fehlerhafte Anregung des Startsignals folgenlos geblieben. Für Mensch und Natur bestand keine Gefahr.
Kernkraft
Kernkraftwerk Fessenheim vor dem endgültigen Aus
Nach jahrelangen Diskussionen wird der älteste Atommeiler Frankreichs im elsässischen Fessenheim stillgelegt. „Eine ganze Region kann aufatmen“, sagt Umweltminister Untersteller.
Kernenergie und Strahlenschutz
Tätigkeitsbericht 2019 veröffentlicht
Der Bericht des Umweltministeriums gibt kompakten Überblick über die vielfältigen Aufgaben der Atomaufsicht und die Top-Themen des vergangenen Jahres.
Kernenergie – Meldepflichtiges Ereignis
Risse in Batteriebehältern im Kernkraftwerk Philippsburg 1
KKP 1 ist im Abbau – die Risse haben keine oder nur eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Der Betreiber tauscht die betroffenen Batterien aus.
Endlagersuche
Bundesrat verweigert Geologiedatengesetz die Zustimmung
Umweltminister Untersteller: „Das Gesetz sorgt nicht für die nötige Transparenz beim Umgang mit geologischen Daten, die für die Endlagersuche wichtig sind.“
Atomausstieg
Sprengung der Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg
Umweltminister Untersteller: „Wenn die Kühltürme gesprengt sind, macht die Atomkraft buchstäblich Platz für die erneuerbaren Energien. Die neue Energiewelt löst die alte ab.“
Kernenergie – Meldepflichtiges Ereignis
Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 (KKP1)
Die bei Routinearbeiten entdeckte Tropfleckage an einer Rohrleitung der Abwasseraufbereitung innerhalb des Kontrollbereichs hatte keine Auswirkung auf Personal und Umwelt.
Kernenergie – Meldepflichtiges Ereignis
Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)
Bei einer routinemäßigen Prüfung hat der Betreiber eine Fehlfunktion einer Brandschutzklappe festgestellt. Eine Gefahr für Menschen hätte auch im Falle eines Brandes nicht bestanden.