Verwertung

Regelungen für die Verwertung von mineralischen Abfällen

Bauschutt

Für mineralische Abfälle gelten in Baden-Württemberg folgende Regelungen: 
Hinweis: Die LAGA-Mitteilung M20 gilt in Baden-Württemberg insoweit nicht.

Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 gelten erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, die Untersuchung und den Einbau von Ersatzbaustoffen. Erläuterungen zum Übergang von den derzeit geltenden Regelungen und Vorgaben zur Ersatzbaustoffverordnung haben wir hier zusammengestellt: Ersatzbaustoffverordnung