Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
Mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 gelten erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, die Untersuchung und den Einbau von Ersatzbaustoffen. Erläuterungen zum Übergang von den derzeit geltenden Regelungen und Vorgaben zur Ersatzbaustoffverordnung haben wir hier zusammengestellt: Ersatzbaustoffverordnung