ABFALLVERZEICHNIS DER EU

Struktur des Europäischen Abfallverzeichnisses

Das Europäische Abfallverzeichnis ist herkunftsbezogen strukturiert. Die 839 Abfallarten sind auf 20 Kapitel verteilt. Jedes der 20 Kapitel steht entweder für eine industrielle oder gewerbliche Branche (Kapitel 1 bis 12 und 17 bis 19) oder für einen industriellen Prozess (Kapitel 6 und 7) oder für einen bestimmten Stoff- bzw. Materialtyp (Kapitel 13 bis 15). Kapitel 20 enthält allgemein Siedlungsabfälle. Kapitel 16 agiert als Auffangposition für anderswo im Verzeichnis nicht genannte Abfälle.

Die Kapitel wiederum teilen sich in Gruppen. Diese Unterteilung ist dabei im Umfang unterschiedlich: Kapitel 9 beispielsweise enthält nur eine Gruppe, Kapitel 10 hingegen ist in 14 Gruppen unterteilt (vergleiche Abbildung 1). Zur Kodierung der Abfallschlüssel bedient sich das Europäische Abfallverzeichnis einer 6-stelligen Dezimalklassifikation XX YY ZZ. Dabei steht XX mit 01 bis 20 für die 20 Kapitel. Darauf folgt die Nummerierung der Gruppen YY = 01 bis maximal 14, mit den Ziffern unter ZZ werden die Abfallarten mit 01 ff. aufgezählt). Ferner enthält eine Reihe von Gruppen eine mit der letzten Dezimalstelle ZZ = 99 bezeichnete und somit für die jeweilige Gruppe spezifische Auffangposition. 

Zuordnungsregeln

Soll ein konkreter Abfall einem Abfallschlüssel zugeordnet werden, ist nach Nummer 3 der Anlage zur Abfallverzeichnisverordnung wie folgt zu verfahren:

  1. Einstieg über die Branche, der der Abfallerzeuger angehört, also zu einem der Kapitel 1 bis 12 beziehungsweise 17 bis 20.
  2. Innerhalb des Kapitels ist die Gruppe zu wählen, mit der die Abfallherkunft am ehesten charakterisiert wird.
  3. Innerhalb der Gruppe ist derjenige Abfallschlüssel zu wählen, der den Abfall am genauesten charakterisiert. Es ist stets die speziellere vor der allgemeineren Bezeichnung zu wählen.
  4. Lässt sich in den Kapitel 01 bis 12 beziehungsweise 17 bis 20 kein passender Abfallschlüssel finden, sind vor der Verwendung eines Abfallschlüssels XX YY 99 die stoffbezogenen beziehungsweise materialbezogenen Kapitel 13, 14 und 15 im Sinne der obigen Schritte 2 und 3 auf Eignung zu prüfen.
  5. Käme nur ein Abfallschlüssel XX YY 99 in Betracht, ist der Abfall mit einem Abfallschlüssel aus Kapitel 16 zu bestimmen, wobei wiederum nach den obigen Schritten 2 und 3 vorzugehen ist.
  6. Ist auch in Kapitel 16 kein geeigneter Abfallschlüssel enthalten, ist ein Abfallschlüssel XXYY99 aus demjenigen Kapitel beziehungsweise derjenigen Gruppe zu verwenden, das der Abfallherkunft oder Stoffeigenschaft am ehesten gerecht wird.
Schaubild: Struktur des Europäischen Abfallverzeichnisses
Schaubild: Struktur des Europäischen Abfallverzeichnisses
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