Wie hoch ist gerade der Pegelstand des Neckars? Wo findet man die hochallergene Ambrosia-Pflanze und wie sehen momentan die Ozonwerte aus? Um die Umwelt, aber auch die eigene Gesundheit effektiv zu schützen, besitzen die Bürgerinnen und Bürger freien Zugang zu allen wichtigen Umweltinformationen. Dies schafft Transparenz, ermöglicht eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit und die Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen. Denn nur gut informierte Bürger sind in der Lage, sich engagiert, aber auch kompetent einzubringen und die Politik und die Gesellschaft mitzugestalten.
LUBW
Digitale Informationen
Umweltinformationen
Um Bürgerinnen und Bürger tagesaktuell mit Umweltinformationen zu versorgen, setzt das Land modernste Technik ein. Der Weg von der Messstation an der Straße bis zum Smartphone oder PC erfordert leistungsfähige Informationstechnologie.
Informationsbeschaffung
Wie beantrage ich Umweltinformationen?
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, bei informationspflichtigen Stellen den Zugang zu Umweltinformationen zu verlangen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über diverse Online-Angebote des Landes Umweltinformationen einzusehen.
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Aarhus-Konvention
Gesetzliche Grundlagen
Die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten ist wichtig, damit der Umweltschutz tatsächlich gelebt wird. Erfahren Sie hier mehr über die Politik der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg.
Die Umwelt im Blick
Umweltmeldestelle
Die Umweltmeldestelle dient seit dem Jahr 1974 als Ansprechpartner bei Umweltbeeinträchtigungen. Schnell und unbürokratisch können hier Bürgerinnen und Bürger verschmutzte Gewässer, illegalen Abfall, Eingriffe in Naturschutzgebiete und Lärmbelästigungen melden.
Rechtsschutz
Zugang zu Gerichten
Die dritte Säule der Aarhus-Konvention gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Rechte auf Informationszugang und Beteiligung notfalls gerichtlich durchzusetzen. Daneben können die Bürgerinnen und Bürger auch die Umsetzung umweltbezogener Rechtsvorschriften gerichtlich überprüfen lassen.
Beteiligung
Öffentlichkeits-beteiligung
Um aktiv am Umweltschutz teilzuhaben, müssen die Bürgerinnen und Bürger an besonders wichtigen umweltrelevanten Entscheidungsverfahren mitwirken können. Über diese Verfahren wird die Öffentlichkeit über Bekanntmachungen informiert, woraufhin sie Stellung nehmen kann.
baeslertraining
Linkliste
Informationen nach § 30 Umwelt-verwaltungsgesetz
Das Umweltministerium ist nach Umweltverwaltungsgesetz gehalten, die Öffentlichkeit über bestimmte umweltrelevante Themengebiete aktiv und systematisch zu unterrichten. Die entsprechenden Informationen sind in der folgenden Linkliste zusammengestellt.
Laurent Vonach
Umweltrechtsbehelfsgesetz
Anerkennung von Umwelt- und Natur-schutzvereinigungen
Die Anerkennung nach Umweltrechtsbehelfsgesetz erhalten Vereinigungen, die vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördern. Die Anerkennung eröffnet die Möglichkeit, eigene Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) einzulegen. Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen gelten!
Obstparadies Staufen
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