Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Einarbeitungsjahr in der Umweltverwaltung Baden-Württemberg für Sie zusammengestellt.
Es genügt eine allgemeine Anrede.
Bitte reichen Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen ein. Achten Sie insbesondere darauf, die Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Laufbahn im höheren Dienst vorzulegen (Abiturzeugnis, Bachelor- und Masterzeugnis).
Das Zeugnis des Master-Abschlusses muss ausnahmslos spätestens bei Dienstbeginn vorliegen. Es ist nicht möglich, die Master-Arbeit begleitend zum Einarbeitungsjahr anzufertigen.
Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, sind in der Stellenausschreibung benannt. Die Auswahl erfolgt gemäß Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Für die Laufbahn des höheren Dienstes sind folgende Abschlüsse erforderlich:
- Abschlüsse einer Universität oder in gleichgestellten Studiengängen: Diplom, Magister, Staatsprüfung oder Master
- Abschlüsse einer Fachhochschule, Dualen Hochschule, einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung: Der Abschluss eines akkreditierten Master-Studiengangs. Der Nachweis der Akkreditierung ist von Ihnen zu führen.
Die Bildungsvoraussetzungen sind in § 15 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg geregelt.
Die Ausschreibung richtet sich nicht nur an Berufsanfänger. Bewerbungen von Personen mit Berufserfahrung sind ebenfalls sehr willkommen.
Während des Einarbeitungsjahres werden Sie bei verschiedenen Behörden eingearbeitet. Dabei handelt es sich um die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg sowie die hierfür ausgewählten Einarbeitungs-Landratsämter Göppingen, Esslingen, Böblingen und Heilbronn, Rhein-Neckar-Kreis, Karlsruhe und Rastatt, Bodenseekreis, Ravensburg und Zollernalbkreis sowie Ortenaukreis.
Bei der Zielbehörde handelt es sich um diejenige Dienststelle, bei der Sie nach Ihrem Einarbeitungsjahr Ihren ersten Dienstposten in der Umwelt- und Naturschutzverwaltung des Landes Baden-Württemberg antreten werden. Es kommen grundsätzlich alle 35 Landratsämter und die vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg in Betracht.
Welcher Zielbehörde wir Sie konkret zuteilen, hängt vom jeweiligen Personalbedarf ab. Deshalb können wir regionale Wünsche in der Regel nicht berücksichtigen. Die Bereitschaft zu einer flexiblen Verwendung in ganz Baden-Württemberg wird deshalb unbedingt vorausgesetzt.
Sobald Ihre Zielbehörde feststeht, teilen wir Ihnen diese frühestmöglich mit. Wir weisen aber darauf hin, dass die Zuteilung vom konkreten Personalbedarf bei den Zielbehörden abhängt, der in der Regel erst im Laufe des Einarbeitungsjahres abschließend feststeht. Es ist deshalb möglich, dass Sie bei Ihrer Einstellung und in der ersten Zeit des Einarbeitungsjahres noch nicht wissen, wo Ihre spätere Zielbehörde liegt. In Einzelfällen steht die Zielbehörde unter Umständen auch bei Abschluss des Einarbeitungsjahres noch nicht fest. Ungeachtet dessen erhalten Sie von Anfang an einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Der Starttermin zum 1. April bzw. zum 1. Oktober ist fix. Die Einarbeitungsphase startet mit einer Einführungs-Woche und beinhaltet im weiteren Verlauf neben der Praxisphase Lehrgänge, bei denen es sich um dienstliche Pflichtveranstaltungen handelt. Deshalb müssen Sie zum 1. April bzw. 1. Oktober Ihren Dienst antreten können.
Siehe Erläuterungen zum Einarbeitungsjahr.
Nein, Sie müssen keine Prüfung ablegen.
In manchen Landratsämtern übernehmen bereits Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger des Höheren Landesdienstes aufgrund der dortigen Organisationsstrukturen die Verantwortung eines Sachgebiets und der hierzu gehörenden Kolleginnen und Kollegen des Landkreises im mittleren und gehobenen Dienst. In diesen Fällen wird Ihnen von Anfang an sowohl die fachliche als auch die personelle Führung für Ihr Sachgebiet übertragen.
Für die Einstellung im Einarbeitungsjahr stehen grundsätzlich nur Stellen im Arbeitnehmerverhältnis nach TV-L zur Verfügung. Die Übernahme von Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes des Landes Baden-Württemberg, anderer Bundesländer oder des Bundes ist möglich, sofern eine entsprechende Planstelle verfügbar ist. Landesbeamtinnen und Landesbeamte, die Wechselwünsche haben, sollten für ihre weitere Personalentwicklung zunächst das Gespräch mit ihrer personalführenden Stelle suchen.
Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten aus anderen Bundesländern sind sehr willkommen. In diesem Zusammenhang werden wir neben der Planstellenfrage im Einzelfall erörtern, ob und inwiefern das Einarbeitungsjahr beziehungsweise einzelne Schulungs- und Praxiselemente sinnvoll und notwendig sind.
Darüber hinaus sollten alle interessierten Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes Folgendes in Erwägung ziehen: Diejenigen von Ihnen, die bereits über längerfristige laufbahngemäße Vorerfahrungen verfügen, eignen sich unbeschadet der möglichen Verfügbarkeit einer entsprechenden Planstelle zur Übernahme in das Einarbeitungsjahr eher für die speziellen gesonderten Ausschreibungen des Innen- oder Umweltministeriums für solche Dienstposten bei den Regierungspräsidien oder Landratsämtern, die auch weiterhin parallel zur Sammelausschreibung für das Einarbeitungsjahr erfolgen und in denen ganz konkrete Vollzugsvorerfahrungen auf Dienstposten in der Umweltverwaltung verlangt werden.
Die Erfahrungsstufen einer Tätigkeit im gehobenen Dienst können für die Einstufung im höheren Dienst nicht berücksichtigt werden. Sie werden in der Entgeltgruppe 13 TV-L der Stufe 1 zugeordnet, sofern Sie nicht weitere dem höheren Dienst entsprechende Tätigkeiten nach Ihrem wissenschaftlichen Hochschulabschluss aufweisen können. Der wissenschaftliche Hochschulabschluss (Diplom einer Universität oder Master) ist Voraussetzung für den höheren Dienst.
Die Ausschreibungen werden regelmäßig ca. halbjährlich wiederholt. Starttermin der Einarbeitungskurse ist jeweils der 1. April bzw. 1. Oktober eines Jahres.