Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Einarbeitungsjahr in der Umweltverwaltung Baden-Württemberg für Sie zusammengestellt.
Es genügt eine allgemeine Anrede.
Bitte reichen Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen ein. Achten Sie insbesondere darauf, die Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Laufbahn im höheren Dienst vorzulegen (Abiturzeugnis, Bachelor- und Masterzeugnis).
Das Zeugnis des Master-Abschlusses muss ausnahmslos spätestens bei Dienstbeginn vorliegen. Es ist nicht möglich, die Master-Arbeit begleitend zum Einarbeitungsjahr anzufertigen.
Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, sind in der Stellenausschreibung benannt. Die Auswahl erfolgt gemäß Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Für die Laufbahn des höheren Dienstes sind folgende Abschlüsse erforderlich:
- Abschlüsse einer Universität oder in gleichgestellten Studiengängen: Diplom, Magister, Staatsprüfung oder Master
- Abschlüsse einer Fachhochschule, Dualen Hochschule, einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung: Der Abschluss eines akkreditierten Master-Studiengangs. Der Nachweis der Akkreditierung ist von Ihnen zu führen.
Die Bildungsvoraussetzungen sind in § 15 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg geregelt.
Die Ausschreibung richtet sich nicht nur an Berufsanfänger. Bewerbungen von Personen mit Berufserfahrung sind ebenfalls sehr willkommen.
Grundsätzlich erwarten wir gerade von Dienstanfängerinnen und Dienstanfängern eine räumliche Flexibilität, wobei selbstverständlich soziale Kriterien berücksichtigt werden. Im Hinblick auf das Einarbeitungsjahr können Sie einen der vier Regierungsbezirke in Baden-Württemberg angeben. Wir sind bemüht, Ihren Wünschen so weit wie möglich nachzukommen. Bitte beachten Sie aber: Die Berücksichtigung Ihrer Wünsche kann nur in Bezug auf den Regierungsbezirk erfolgen, in dem Sie später bei einer der Umweltbehörden eingesetzt werden. Weitergehende Wünsche, wie etwa die Benennung eines konkreten Wunsch-Landratsamtes oder Regierungspräsidiums, können wir grundsätzlich nicht berücksichtigen.
Der Starttermin zum 1. April bzw. zum 1. Oktober ist fix. Die Einarbeitungsphase startet mit einer Einführungs-Woche und beinhaltet im weiteren Verlauf neben der Praxisphase Lehrgänge, bei denen es sich um dienstliche Pflichtveranstaltungen handelt. Deshalb müssen Sie zum 1. April bzw. 1. Oktober Ihren Dienst antreten können.
In der Regel können wir Ihnen mit der Zusage auch Ihre Zielbehörde benennen (also das konkrete Landratsamt oder Regierungspräsidium, in dem Sie arbeiten werden). In Einzelfällen kann es allerdings vorkommen, dass sich die konkrete Zuordnung erst später ergibt. In diesen Einzelfällen wollen wir Ihnen grundsätzlich den Regierungsbezirk Ihrer Tätigkeit zusichern, sodass in dieser Hinsicht von Anfang an Planungssicherheit besteht.
Siehe Erläuterungen zum Einarbeitungsjahr.
Nein, Sie müssen keine Prüfung ablegen.
In manchen Landratsämtern übernehmen bereits Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger des Höheren Landesdienstes aufgrund der dortigen Organisationsstrukturen die Verantwortung eines Sachgebiets und der hierzu gehörenden Kolleginnen und Kollegen des Landkreises im mittleren und gehobenen Dienst. In diesen Fällen wird Ihnen von Anfang an sowohl die fachliche als auch die personelle Führung für Ihr Sachgebiet übertragen.
Für die Einstellung im Einarbeitungsjahr stehen grundsätzlich nur Stellen im Arbeitnehmerverhältnis nach TV-L zur Verfügung. Die Übernahme von Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes des Landes Baden-Württemberg, anderer Bundesländer oder des Bundes ist möglich, sofern eine entsprechende Planstelle verfügbar ist. Landesbeamtinnen und Landesbeamte, die Wechselwünsche haben, sollten deshalb für ihre weitere Personalentwicklung zunächst das Gespräch mit ihrer personalführenden Stelle suchen.
Bei Bewerbungen aus anderen Bundesländern werden wir neben der Planstellenfrage im Einzelfall erörtern, ob und inwiefern das Einarbeitungsjahr beziehungsweise einzelne Schulungs- und Praxiselemente notwendig oder obligatorisch sind.
Darüber hinaus sollten alle interessierten Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes Folgendes in Erwägung ziehen: Diejenigen von Ihnen, die bereits über längerfristige laufbahngemäße Vorerfahrungen verfügen, eignen sich unbeschadet der möglichen Verfügbarkeit einer entsprechenden Planstelle zur Übernahme in das Einarbeitungsjahr eher für die speziellen Ausschreibungen des Innen- oder Umweltministeriums für solche Dienstposten bei den Regierungspräsidien oder Landratsämtern, die weiter parallel zur Sammelausschreibung für das Einarbeitungsjahr erfolgen und in denen ganz konkrete Vollzugsvorerfahrungen auf Dienstposten in der Umweltverwaltung verlangt werden.
Die Erfahrungsstufen einer Tätigkeit im gehobenen Dienst können für die Einstufung im höheren Dienst nicht berücksichtigt werden. Sie werden in der Entgeltgruppe 13 TV-L der Stufe 1 zugeordnet, sofern Sie nicht weitere dem höheren Dienst entsprechende Tätigkeiten nach Ihrem wissenschaftlichen Hochschulabschluss aufweisen können. Der wissenschaftliche Hochschulabschluss (Diplom einer Universität oder Master) ist Voraussetzung für den höheren Dienst.
Die Ausschreibungen werden regelmäßig ca. halbjährlich wiederholt. Starttermin der Einarbeitungskurse ist jeweils der 1. April bzw. 1. Oktober eines Jahres.