MEILENSTEIN DER POLITIK DES GEHÖRTSWERDENS

Gesetzgebungsverfahren zum Umweltverwaltungsgesetz

Im März 2013 wurden — erstmals in der Geschichte des Landes — die Eckpunkte des geplanten Umweltverwaltungsgesetzes für Baden-Württemberg der Öffentlichkeit im neu geschaffenen Beteiligungsportal der Landesregierung in der Rubrik „Mitmachen“ vorgestellt. Damit hat die Landesregierung nicht nur inhaltlich, sondern auch im Gesetzgebungsverfahren selbst mit dem Umweltverwaltungsgesetz neue Wege beschritten, die ganz im Zeichen einer besseren Einbindung der Öffentlichkeit stehen.

In einer zweiten Phase, die parallel zur Verbandsanhörung stattfand, hatten die Bürgerinnen und Bürger Anfang diesen Jahres die Möglichkeit den Gesetzentwurf zu kommentieren. Die Auswertung der Kommentare finden Sie im Beteiligungsportal unter der Rubrik „Kommentieren".

Im Rahmen der in Gesetzgebungsverfahren vorgeschriebenen Verbandsanhörung erhielten insbesondere Umwelt-, Wirtschafts- und Kommunale Landesverbände Gelegenheit zur Stellungnahme. Darüber, ob und in welcher Form deren Anregungen in den überarbeiteten Entwurf, der nun dem Landtag zugeleitet wird, eingeflossen sind, können Sie dem Dokument „Wesentliche Ergebnisse der Verbandsanhörung” (Auszug aus dem Gesetzentwurf) entnehmen.

Der Landtag hat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich am 13. November 2014 beschlossen, am 1. Januar 2015 ist es in Kraft getreten.

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