„Radonsicher arbeiten“ für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Der Flyer informiert Verantwortliche für Arbeitsplätze über die im Strahlenschutzrecht enthaltenen Pflichten und Fristen zum Schutz von Beschäftigten vor Radon. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen an ausgewählten Arbeitsplätzen Radonmessungen durchführen und bei Überschreitung des gesetzlichen Wertes für Radon an Arbeitsplätzen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Radonwerte dauerhaft zu senken. Misslingt dies, sind die betroffenen Arbeitsplätze beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium anzumelden.
Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Publikationsart: Flyer
Format: DIN lang, geschlossen: 10,5 x 21 cm
Seitenzahl: 6
Publikationsdatum: März 2022