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Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Fit für die Zukunft!

Heizung und Warmwasserbereitung verursachen knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg. Davon entfallen über 90 % auf bestehende Gebäude. Fossile Energieträger werden knapper, teurer und ihre Nutzung ist eine wesentliche Ursache des Klimawandels. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und damit der CO2-Ausstoß sinkt.

Bei der Erneuerung einer Heizungsanlage ab dem 01. Juli 2015 müssen 15 % der Wärme durch erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Umweltwärme oder Bioenergie erzeugt oder ersatzweise Maßnahmen ergriffen werden. Dafür gibt es verschiedene Erfüllungsoptionen, die teilweise kombinierbar sind. Das gilt auch für Maßnahmen, die vor der Heizungserneuerung durchgeführt wurden.

In dieser Faltkarte erhalten Sie einen ersten Eindruck, welche Optionen Sie als Eigentümer haben.

Herausgeber: Zukunft Altbau
Publikationsart: Sonderformat
Seitenzahl: 4
Publikationsdatum: 07/15

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