Naturschutz

Evaluation der Ökokonto-Verordnung ist abgeschlossen: Endbericht veröffentlicht

Umweltstaatssekretär Andre Baumann: „Das Ökokonto funktioniert, jetzt werden wir die Verordnung auf Basis der Evaluation überarbeiten.“

Das Umweltministerium und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg haben heute (25.01.) den Evaluationsbericht zur Ökokonto-Verordnung veröffentlicht. Mit der Evaluation sollten das Verfahren zur Anerkennung der Ökokonto-Maßnahmen, die ökokontofähigen Maßnahmen sowie die Bewertungsvorgaben im Ökokonto-System überprüft werden. Der jetzt vorgelegte Bericht dient als Grundlage für die Novellierung und Verzahnung der Ökokonto-Verordnung und der Kompensationsverordnung.

„Entscheidendes Ergebnis der Evaluation ist zunächst, dass das Ökokonto sich bewährt hat. Es ist als taugliches Instrument für den naturschutzrechtlichen Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft allgemein anerkannt und etabliert“, sagte Umweltstaatssekretär Andre Baumann.

Die Evaluation habe zwar aufgezeigt, an welchen Stellen die Ökokonto-Verordnung möglicherweise überarbeitet werden könnte, am Grundsatz, durch zeitlich vorgezogene freiwillige Maßnahmen Spielräume für Eingriffsvorhaben zu schaffen, gebe es aber keine Zweifel.

Die Evaluationsergebnisse würden jetzt in den Prozess zur Novellierung der Ökokonto-Verordnung einfließen, sagte Baumann.

  • Beispielsweise wird das Verfahren der Antragstellung hinterfragt. Im Rahmen der Evaluation wurde festgestellt, dass Aufwertungsprojekte häufig nur unzureichend beschrieben und der naturschutzfachliche Wert einer Maßnahme nicht immer plausibel dargestellt ist.
  • Ein zweites Thema im Novellierungsprozess ist die Überprüfung der Bewertung von Maßnahmen und des Punktesystems. Für die Bewertung der Biotope und der Aufwertungsmaßnahmen gibt die Verordnung eine Wertspanne vor und benennt Faktoren, mit deren Hilfe die Ökopunkte ermittelt werden. Nach den Rückmeldungen aus der Praxis bestehen jedoch Unklarheiten bei der Bestimmung der Höhe der Ökopunkte. Hierzu schlägt der Evaluationsbericht vor, weitere Bewertungsfaktoren zu entwickeln und vorhandene zu präzisieren.
  • Schließlich wird der Katalog der ökokontofähigen Maßnahmen grundsätzlich dahingehend überprüft, ob weitere Maßnahmen aufgenommen werden sollten. In Betracht kommt die Aufnahme weiterer „spezifischer Arten“, für deren nachhaltige Entwicklung Ökopunkte vergeben werden können.

    In diesem Zusammenhang sind auch die so genannten „Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen“ zu nennen. Dies sind ökologische Aufwertungsmaßnahmen, bei denen die Fläche nicht der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wird. In diesem Bereich sind fachliche Mindestanforderungen zu definieren und Fragen zur rechtlichen Sicherung zu klären.   
  • Ein großer Bedarf scheint hinsichtlich zusätzlicher Arbeitshilfen und Schulungen für den praktischen Vollzug der Ökokonto-Verordnung zu bestehen, ergab die Evaluation. Auch mit diesem Punkt wird sich das Umweltministerium im jetzt anstehenden Novellierungsprozess der Verordnung beschäftigen.

Ergänzende Informationen

Über das naturschutzrechtliche Ökokonto-System ist es möglich, Ausgleichsmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege schon vor einem geplanten Eingriff in die Natur vorzunehmen und sich über Ökopunkte gutschreiben zu lassen.

Seit Inkrafttreten der Ökokonto-Verordnung im April 2011 sind rund 400 Maßnahmenkomplexe beziehungsweise die für die jeweilige Maßnahme gutgeschriebenen Punkte auf ein Ökokonto eingetragen worden. Die Genehmigung dafür erteilen die unteren Naturschutzbehörden.

Bei Erlass der Ökokonto-Verordnung wurde zugleich festgelegt, dass sie nach fünf Jahren zu evaluieren ist. Diese Evaluation ist im vergangenen Jahr durch ein Projektteam (15 Mitglieder der Naturschutz-, Bodenschutz- und Gewässerschutzverwaltung) und einen Projektbeirat (25 Mitglieder aus Ministerien, Verbänden, Wissenschaft und Wirtschaft sowie Maßnahmenträger) erfolgt. Als externes Büro wurde das Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH PAN mit der Evaluation beauftragt.

// //