Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. Die Hilfe kann in Baden-Württemberg ab dem 8. Mai 2023 unkompliziert über ein Online-Portal eingereicht werden. Über einen Online-Rechner kann bereits ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Das Umweltministerium wird in Kürze eine Telefon-Hotline einrichten.