
Nachhaltige Landesverwaltung
Die Landesregierung hat sich vorgenommen, beim Thema Nachhaltigkeit mit gutem Beispiel voranzugehen und die Landesverwaltung selbst nachhaltig auszurichten. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) hat sie sich unter Paragraf 7 Absatz 2 verpflichtet, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 „netto-treibhausgasneutral“ zu organisieren. Besonderer Handlungsbedarf besteht in den Bereichen Strom- und Wärmeverbrauch der Liegenschaften, Mobilität und Dienstreisen, Beschaffung, und Green IT, Ernährung und Angebote in Kantinen und Mensen. Zahlreiche Initiativen – wie die Einführung eines Energiemanagements in den Landesministerien – wurden gestartet, weitere sind in Planung.