Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen

Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Bündelungs- und Koordinierungsbehörden

Die Regierungspräsidien als Bündelungs- und Koordinierungsbehörden stehen als sogenannte Mittelbehörden in der Verwaltungshierarchie zwischen den Ministerien als oberster Ebene und den unteren Verwaltungsbehörden (35 Landkreise und neun Stadtkreise und in bestimmten Umfang der Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften). Sie bündeln dabei die verschiedenen Verwaltungszweige unter einem Dach.

Bündelung von Fachaufgaben

Die große Zahl von Fachaufgaben, die bei den Ministerien auf die einzelnen Ressorts verteilt sind (zum Beispiel die Bereiche Bauwesen und Raumordnung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft und Verkehr, Landwirtschaft, Straßenwesen, Umwelt, Gesundheitswesen, Bildungswesen und Polizei), werden auf der mittleren Verwaltungsebene von den Regierungspräsidien als einer homogenen Behörde wahrgenommen. Die Bündelung der Fachaufgaben ermöglicht sowohl die Koordinierung verschiedenster Fachbereiche wie auch den Ausgleich unterschiedlicher Auffassungen und Interessen. Da dies bereits auf der Ebene unterhalb der Ministerien geschieht, werden die Entscheidungsprozesse wesentlich beschleunigt.

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