Neuerungen
EWärmeG 2015
Was ist neu im EWärmeG 2015?
- Der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien bei der Erneuerung Ihrer Heizungsanlage steigt von 10 auf 15 Prozent und außerdem gilt das EWärmeG ab 1. Juli auch für Nichtwohngebäude.
- Das Gesetz ist technologieoffen ausgestaltet, d. h. Sie können aus einer Vielzahl an Technologien zur Nutzung erneuerbarer Wärme wählen oder sich für Ersatzmaßnahmen entscheiden. Diese können nahezu beliebig miteinander kombiniert werden. Die Maßnahmen werden entsprechend ihrem Anteil am Wärmeenergiebedarf oder ihrem Erfüllungsgrad angerechnet.
- Die Erfüllungsoptionen „Biogas“ und „Bioöl“ sind nur noch Teilerfüllungsoptionen und es werden höhere Anforderungen an diese gestellt. Darüber hinaus kann erstmals ein gebäudeindividueller
,energetischer Sanierungsfahrplan erstellt und angerechnet werden. - Das EWärmeG unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wohngebäude dienen überwiegend dem Wohnen und schließen