Wenn Sie ein Gebäude neu errichten, ein bestehendes sanieren oder Ihre Heizanlage erneuern, sind verschiedene bundes- und landesrechtliche Vorgaben einzuhalten. Hier finden Sie Informationen zu den Regelungen rund um den Einsatz erneuerbarer Energien sowie zur Energieeinsparung und Energieeffizienz. Wir stellen Ihnen das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und die Energieeinsparverordnung des Bundes genauer vor.
Novelliertes Gesetz des Landes für Altbauten (seit 01.07.2015)
Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015
Das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verpflichtet Eigentümer von Bestandsgebäuden seit 1. Juli 2015 beim Austausch ihrer Heizung einen bestimmten Anteil erneuerbarer Energie zu nutzen oder andere Maßnahmen (Dämmung oder Energieeffizienz) vorzunehmen. Für Neubauten gilt das EEWärmeG des Bundes.
@ Chlorophylle/Fotolia.com
Gesetz des Bundes für Neubauten
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Neubauvorhaben, die ab dem 1. Januar 2009 beantragt beziehungsweise zur Kenntnis gegeben wurden, fallen unter das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes. Demnach muss die Wärmeversorgung des Gebäudes zu einem bestimmten Prozentanteil durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) 2008 betrifft Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizung zwischen 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2015 ausgetauscht haben. Es gilt für alle beheizten Wohngebäude – auch Pflege- und Altenheime – ab 50 Quadratmeter Wohnfläche. Es wurde zum 1. Juli 2015 novelliert.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein wichtiger Baustein der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Ihr Ziel ist es, Energie in Gebäuden einzusparen. Zum 1. Mai 2014 ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) in Kraft getreten und ersetzt die bisher geltende EnEV 2009.
Ansprechpartner
Zukunft Altbau
Viele Eigentümer stehen vor der Frage: Braucht meine Immobilie eine energetische Sanierung? Rentiert sich das und was muss ich dabei beachten? Zukunft Altbau gibt Antworten. Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Programm bietet Orientierung, Infos und Beratung. Zu Zukunft Altbau