Da im Rahmen der Bauleitplanung die konkreten Anlagenstandorte in der Regel noch nicht bekannt sind, werden die Dichtezentren des Rotmilans hier in zwei Stufen bestimmt:
In einem ersten Schritt werden die Grenzlinien der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen mit 3,3 Kilometer gepuffert. Für die weitere Auswertung werden nur solche Revierpaare/Rotmilanhorste berücksichtigt, die innerhalb der geplanten Konzentrationszone zuzüglich der 3,3 Kilometer-Pufferzone liegen.
In einem zweiten Schritt werden nun die in Schritt 1 festgestellten Revierpaare/Rotmilanhorste ihrerseits mit 3,3 Kilometer gepuffert. Ein Dichtezentrum liegt nur in dem Bereich vor, wo sich mindestens vier der Pufferkreise überlagern (Schnittfläche).