Gesetzliche Grundlagen und Hilfen

Planung, Genehmigung und Bau

Bau eines Windrades im Windpark Großer Wald: Die Rotorenblätter des Windrads werden montiert.

Rechtliche Grundlagen: Landesplanungsgesetz und Windenergieerlass

Die Landesregierung hat sich deutlich zum weiteren Ausbau der Windenergie in den kommenden Jahren bekannt und strebt an, dass die Potenziale der Windenergie, wie die der anderen erneuerbaren Energien auch, im erforderlichen Maße für die Erreichung der Klimaschutzziele genutzt werden sollen.

Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes, dem Windenergieerlass [PDF; 09/12; 670 KB; nicht barrierefrei] und anderen Handreichungen hat das Land Baden-Württemberg die Grundlage für den Ausbau der Windenergie im Land geschaffen und die einhergehenden Prozesse und Verfahren kontinuierlich unterstützt.

Das im Mai 2012 geänderte Landesplanungsgesetz hat die „Schwarz-Weiß-Planung“ für die Standortplanungen beendet. Die Regionalverbände legen demnach „weiße“ Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen fest – also Gebiete, in denen Windkraftanlagen zulässig sind. In allen anderen Gebieten können auch Städte oder Gemeinden selbstständig planen. Nicht möglich auf Ebene der Regionalplanung sind „schwarze“ Ausschlussgebiete, in denen der Bau von Windkraftanlagen ausgeschlossen ist.

Der Windenergieerlass vom 9. Mai 2012 diente dazu allen beteiligten Fachstellen, Behörden, Kommunen, Investoren sowie Bürgerinnen und Bürgern eine praxisorientierte Handreichung und Leitlinie für Planung, Genehmigung und Bau bieten. Der Windenergieerlass fasst die mit dem Bau von Windkraftanlagen zu beachtenden planerischen und rechtlichen Anforderungen zusammen und gibt eine Richtschnur für vorhandene Auslegungsspielräume vor. Ab 9. Mai 2019 trat der Windenergieerlass außer Kraft. Das Themenportal Windenergie auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht informiert künftig über die Anforderungen bei Windkraftprojekten.

Die Standortplanung für Windenergieanlagen übernehmen die Regionalverbände, seit 1. Januar 2013 auch Städte und Gemeinden. Ferner ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen erforderlich. Wie bei allen anderen Plänen und Projekten, die in Natur und Landschaft eingreifen, müssen auch bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen die naturschutzgesetzlichen Vorgaben – insbesondere des Gebiets-und Artenschutzes – eingehalten werden.

Hilfen für Kommunen und Projektierer 

Der Energieatlas Baden-Württemberg bietet der interessierten Öffentlichkeit einen Überblick über die grundsätzlichen Nutzungsmöglichkeiten der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg. Er stellt keine Planungsgrundlage für die Regional- und Bauleitplanung dar. Maßgeblich für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen ist der Windenergieerlass Baden-Württemberg [PDF; 09/12; 670 KB; nicht barrierefrei].

DerWindatlas für Baden-Württemberg wurde 2011 erstellt, um die Datengrundlage für die Windenergienutzung zu verbessern, die Diskussion um mögliche Standorte zu versachlichen sowie regionalen und kommunalen Planern eine Planungshilfe bei der Ausweisung von mehr und besseren Vorranggebieten zur Verfügung zu stellen. Im Mai 2019 hat das Umweltministerium einen neuen Windatlas mit deutlich besserer Methodik und Datengrundlage veröffentlicht.

Das Themenportal Windenergie auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht informiert Planungsträger, Projektierer und Genehmigungsbehörden über die aktuellen Anforderungen, die Windkraftprojekte erfüllen müssen. Es löst den Windenergieerlass ab.