Fragen und Antworten

Wie werden landeseigene Waldflächen zur Windkraftnutzung verpachtet?

Nach Auswahl der grundsätzlich für die Windenergienutzung geeigneten Flächen (ausreichende Windhöffigkeit, keine Restriktionen) werden Interessenten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewertung der eingegangenen Angebote erfolgt in einem abgestuften Verfahren. 

Zunächst wird in einem ersten Schritt die Qualifikation der Bewerber überprüft. Hier spielen insbesondere Solvenz sowie die bisherigen Erfahrungen im Bereich der Projektierung eine Rolle. Für die verbleibenden Angebote erfolgen in einem zweiten Schritt die Bewertung der Projektvorbereitung sowie eine fiskalische Bewertung, um eine wirtschaftliche Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen. 

Insgesamt können hierbei 100 Punkte erreicht werden. Auf die Projektvorbereitung entfallen maximal 30 Punkte. Die fiskalische Bewertung geht mit maximal 70 Punkten in die Gesamtbewertung ein. Bei vergleichbaren Angeboten wird entsprechend dem Windenergieerlass solchen Anbieterinnen und Anbieter, die eine Bürgerbeteiligung gewährleisten bzw. zur regionalen und kommunalen Wertschöpfung beitragen, eine Präferenz eingeräumt.