Fragen und Antworten

Wie ist die Gefahr eines Rotorblattbruches einzustufen?

Bevor Windenergieanlagen genehmigt und errichtet werden dürfen, werden Sie von anerkannten Sachverständigen auf ihre Sicherheit überprüft und im Rahmen von sogenannten Typen- oder Einzelprüfung zertifiziert. Darüber hinaus werden Windenergieanlagen auch während des Betriebs regelmäßig gewartet und auf ihre Sicherheit kontrolliert (in der Regel zweimal pro Jahr), zunehmend erfolgt dies auf dem Wege von Vollwartungsverträgen. Ein Rotorblatt besteht aus zahlreichen, verklebten Bauteilen aus Glas- oder Kohlefaser. Schäden können durch Ablösung (Delamination) verklebter Schichten hervorgerufen werden. Dies kann unter anderem im Rahmen von Wartungsarbeiten oder bei Zustandsüberwachungen (durch Sensoren des „condition monitoring“) erkannt werden.

Wie bei jeder anderen Erzeugungstechnologie lassen sich Unfälle jedoch nie vollständig ausschließen. Zwar existiert keine offizielle Fallzahlenstatistik, insgesamt sind Unfälle jedoch sehr selten. Nach Angaben des TÜV Nord kommt es erst alle 10.000 bis 100.000 Betriebsjahre zu einem Schadensfall, bei dem im direkten Umfeld der Anlage (100 Meter) ein 10 x 10 Meter großes Feld von dem Trümmerstück einer Windenergieanlage getroffen wird. Mit zunehmenden Abständen von der Windenergieanlage verringert sich die genannte Wahrscheinlichkeit erheblich. Angesichts der gesetzlich erforderlichen Abstände zu Siedlungen fällt das Verletzungsrisiko für Menschen also insgesamt sehr gering aus. Selbst bei einer pessimistischen Betrachtung sind Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensmaß mit dem technischen Versagen bei anderen Technologien (beispielsweise Kernkraftwerke, Auto) nicht vergleichbar.