Fragen und Antworten

Was ist bei der Bestimmung des Energieertrags einer geplanten Anlage zu beachten?

Um eine aussagekräftige Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines geplanten Windparks vorzunehmen, sollte im Rahmen der Projektplanung und Projektierung der mögliche Energieertrag bestimmt werden. Hierdurch wird das Risiko eines wirtschaftlichen Schadens minimiert. Speziell für Bürgerwindparks ist es zu empfehlen, bei der Ertragsberechnung entsprechend präzise vorzugehen. 

In den windhöffigen Gebieten Deutschlands werden aufgrund vieler Vergleichsanlagen oft gute Ergebnisse durch Betrachtung eines Ertragsindex erzielt. Dort, wo die Vergleichsanlagen in unmittelbarer Nähe aber fehlen – und das dürfte im süddeutschen Raum oft der Fall sein, sind bei der konkreten Anlagenplanung Windmessungen zu empfehlen. Die Messungen sollten in einer Höhe von zwei Dritteln der geplanten Nabenhöhe und über einen möglichst langen Zeitraum (in der Regel 12 Monate) erfolgen.

Bei Analyse und Auswertung sind hohe Erfahrungswerte und große Sorgfalt gefragt. Dies gilt gerade für Standorte im Wald, in der Nähe von Steilstufen im Gelände oder in bergigeren Gebieten, wie sie in Baden-Württemberg oft vorzufinden sind. Bei solchen Standorten ist eine Windmessung dringend anzuraten, wenn nicht stichhaltige Daten von Vergleichsanlagen der unmittelbaren Umgebung vorliegen. Eine Hilfestellung kann die Richtlinie „TR 6 - Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen“ der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien (FGW) e.V. geben. Es ist zu empfehlen, bei der Begutachtung auf akkreditierte Gutachter zurückzugreifen. 

Neben den Anforderungen an die Windmessung sind zur Bestimmung des Energieertrags Verfahren zur Langzeiteinordnung anzuwenden, sofern keine langjährige Datengrundlage einer Windmessung oder einer Vergleichs-Windenergieanlage vorliegt. Die Verknüpfung der Messung (1 Jahr) zum Langzeitbezug ist notwendig, um den Energieertrag der geplanten Anlagen über die Laufzeit von 20 Jahren zu ermitteln.