Klimaschutz- und Klimwandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht

Seit dem 1. Januar 2022 besteht bei Neubauten im Nichtwohnbereich und für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Ab dem 1. Mai 2022 gilt dasselbe für alle Neubauten im Wohnbereich. Für grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 ist die Photovoltaikpflicht ebenfalls relevant.

Im Zusammenhang mit dieser neuen Pflicht gibt es immer wieder Fragen. Die häufigsten dieser Fragen beantworten wir im Folgenden:

: Hinweis

Die Änderungsverordnung wird nach dem Kabinettsbeschluss vom 29. März 2022 ausgefertigt und im Gesetzblatt verkündet. Am Tag nach der Verkündung tritt die Änderungsverordnung in Kraft.

Zum Herunterladen

Verordnung des Umweltministeriums zur Änderung der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung [PDF; 03/22; 351 KB]

Photovoltaikanlage auf Dach
  • Publikation

Photovoltaikpflicht

Im Flyer wird erklärt, für wen ab wann die Photovoltaikpflicht greift. Sie erfahren Wissenswertes darüber, welche Vorschriften zu beachten sind, wie die Pflicht umzusetzen ist und welche Ausnahmen greifen können. Schließlich wird auf weitere Informationsangebote des Umweltministeriums sowie auf Beratungsstellen hingewiesen.