Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten
Die Einführung von Energiemanagement wird von Bund und Land mit bis zu 50 % bezuschusst. Förderfähig sind Kosten für
- neutrale Beratung und Begleitung
- Beschaffung und Installation erforderlicher Messeinrichtungen und Verbrauchszähler
- Beschaffung und Implementierung einschlägiger Energiemanagement-Software
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 50.001
Klimaschutz-Plus: Land fördert Energiemanagement von Kommunen, Kirchen und Vereinen
Seit 2016 unterstützt das Umweltministerium Baden-Württemberg in seinem seit langem bewährten Förderprogramm Klimaschutz-Plus das kommunale Energiemanagement. Analog der Bundesförderung für Unternehmen können Kommunen, Vereine, Kirchen und Gesundheitseinrichtungen Landeszuschüsse erhalten. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Gefördert werden:
- Beratung und Begleitung zur Einführung eines Energiemanagements:
50 % des Tagessatzes des externen Beraters, max. 400 Euro pro Arbeitstag, für mindestens fünf, höchstens zwölf Arbeitstage pro Jahr für längstens drei Jahre; die Beratertage können ggfs. flexibel auf die Jahre aufgeteilt werden - Beschaffung von Verbrauchszählern und Messeinrichtungen inkl. Einbau und Aufschaltung:
50 % der Ausgaben, maximal 5.000 Euro - Beschaffung und Installation von Energiemanagement-Software:
50 % der Ausgaben, maximal 5.000 Euro, Lizenzlösungen gemeinsam mit anderen Kommunen sind möglich - Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001: 50 % der Ausgaben, maximal 3.000 Euro
Antragsberechtigt sind:
- Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise sowie Zweckverbände
- Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten, kirchliche Einrichtungen
- eingetragene gemeinnützige Vereine im Sinne §§ 52-55 der Abgabenordnung
- Träger von Krankenhäusern nach § 4 des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg, Rehabilitationseinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach §§ 111, 111c SGB V oder § 21 SGB IX, Heimen nach § 1 des Heimgesetzes sowie Studentenwohnheimen, (auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen)
Bundesförderprogramm für Energiemanagementsysteme von Unternehmen
Unternehmen können eine vergleichbare Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen (rechtlich selbstständige Einheiten mit wirtschaftlicher Betätigung) mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.