Beratende Funktion

Landesbeirat für Natur- und Umweltschutz

Der Landesbeirat für Natur- und Umweltschutz berät das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in grundsätzlichen Fragen des Natur- und Umweltschutzes.

Dem Beirat gehören insgesamt 30 Vertreterinnen und Vertreter an, die ihre Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Die Mitglieder werden alle fünf Jahre neu berufen. Den Vorsitz hat Ministerin Thekla Walker.

Der Landesbeirat tagt in der Regel zwei Mal jährlich nicht öffentlich und setzt sich wie folgt zusammen:

  • je einem Mitglied der Fraktionen des Landtags
  • drei Vertretungen der kommunalen Landesverbände
  • einer Vertretung der Regionalverbände
  • fünf Vertretungen der nach Paragraf 67 Naturschutzgesetz anerkannten Naturschutzvereinigungen
  • zwei Vertretungen der ökologischen Wissenschaften
  • drei Vertretungen der Landwirtschaft, eine davon aus dem Bereich des ökologischen Landbaus
  • einer Vertretung der Forstwirtschaft
  • zwei Vertretungen der Wirtschaft
  • zwei Vertretungen der Arbeitnehmer
  • einer Vertretung des Handwerks
  • einer Vertretung des Gesundheitswesens
  • einer Vertretung der Kirchen
  • einer Vertretung des Sports
  • einer Vertretung der Verbraucherverbände
  • einer Vertretung der Wasserwirtschaft

Fachausschuss für Naturschutzfragen

Der Fachausschuss für Naturschutzfragen ist ein unselbständiger Unterausschuss des Landesbeirats. Er berät die oberste Naturschutzbehörde und erarbeitet Beschlussempfehlungen für den Landesbeirat. Im Ausschuss sitzen die Vertreterinnen und Vertreter der anerkannten Naturschutzvereinigungen, der Forstwirtschaft, Landwirtschaft und ökologischen Wissenschaften.

Der Fachausschuss tagt nicht öffentlich drei Mal jährlich unter dem Vorsitz des zuständigen Abteilungsleiters des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Die Mitglieder des Beirates (Stand: Dezember 2023)

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