Zwei Hände legen sich schützend um eine Erdkugel.

Die Grundlagen des Naturschutzes

Der Schutz unserer Natur und der Einsatz für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt sind eine zentrale politische und gesellschaftliche Aufgabe. Da die Natur nicht an Landesgrenzen haltmacht, gelten Regelungen des Naturschutzrechts auf europäischer oder nationaler Ebene. Zuständig ist die Naturschutzverwaltung, die in Baden-Württemberg aus verschiedenen Ebenen besteht. Zu den Aufgaben gehört es unter anderem, Schutzgebiete zu betreuen, die maßgeblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen. Als Handlungsgrundlage dient der Naturschutzverwaltung die Landschaftsplanung. Auf den folgenden Seiten finden Sie auch eine Übersicht über Fördermöglichkeiten im Bereich Naturschutz.

NSG Wacholderberg-Geigerswasen Crailsheim
  • Über Landesgrenzen hinaus

Naturschutzrecht

Da die Natur nicht an Landesgrenzen halt macht, gibt es neben dem Landesnaturschutzgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz auch europäische Regelungen zum Natur- und Artenschutz. Schließlich gehört die Erhaltung des Natur- und Kulturerbes zu den vorrangigen gesellschaftspolitischen Aufgaben.

Landschaft mit dem Schriftzug Naturschutzverwaltung – wer macht was?
  • Wer macht was?

Naturschutz­verwaltung

Die baden-württembergische Naturschutzverwaltung besteht aus verschiedenen Ebenen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist die oberste Naturschutzbehörde und übernimmt Lenkungs- und Steuerungsaufgaben für die gesamte Naturschutzverwaltung. 

NSG Hornspitze auf der Höri © Thomas Moldaschl
  • Vom Naturpark bis zum Nationalpark

Schutzgebiete

Schutzgebiete wie Nationalparke, Natura 2000, Biosphärengebiete oder Landschaftsschutzgebiete leisten einen wichtigen Beitrag, um Natur und Landschaft zu schützen. Sie unterscheiden sich nach Schutzzweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene. 

Biotopverbund
  • Netzwerk der Natur

Landschaftsplanung

Der im Naturschutzgesetz des Bundes wie auch des Landes gesetzlich vorgeschriebene Biotopverbund wird in Baden-Württemberg über die Landschaftsplanung planerisch festgeschrieben und in der Folge realisiert. Grundlage ist der Fachplan Landesweiter Biotopverbund.

Baggerschaufel verschwindet in der Erde
  • Bundesnaturschutzgesetz

Eingriffsregelung

Die Eingriffsregelung ist das zentrale Instrument, um Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaftsbild im Außenbereich zu vermeiden. Städte und Gemeinden müssen die Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung entsprechend berücksichtigen.

Logo Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt
  • Förderprogramm des Landes

Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Das Land Baden-Württemberg verpflichtet sich zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Deshalb hat die Landesregierung ein Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt aufgelegt.

Eine Herde Schafe im Biosphärengebiet Schwarzwald
  • Förderinstrument des Landes

Landschaftspflegerichtlinie

Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Baden-Württemberg greift immer dann, wenn besondere Ansprüche zur Erhaltung der Kulturlandschaft und des Naturschutzes berücksichtigt werden müssen.

Logo der Stiftung Naturschutzfonds
  • Förderinstrument des Landes

Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg

Seit mehr als 40 Jahren setzt sich die Stiftung Naturschutzfonds für den Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaft in Baden-Württemberg ein.

Logo Aktiv für die Biologische Vielfalt
  • Landesweite Initiative

Aktiv für die Biologische Vielfalt

Eine Patenschaft für eine Art übernehmen, in freier Natur Spiel- und Bewegungsräume schaffen, Betriebsgelände naturnah gestalten: Die Initiative unterstützt dabei und gibt Vorschläge für vielfältige Naturschutzmaßnahmen.

Schmetterling
  • Förderprogramm des Landes

Arten- und Biotopschutzprogramm

Ziel des Arten- und Biotopschutzprogramms ist es, stark bedrohte Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume zu erhalten und zu schützen.

Naturschutzgebiet „Wurzacher Ried“
  • Förderinstrument des Landes

Moorschutzkonzeption

Naturnahe Moore zunehmend bedroht. Um den Moorschutz in Baden-Württemberg zu bündeln und zu stärken, hat das Land die Moorschutzkonzeption entwickelt.

Grafik zum PLENUM (Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt)
  • Förderprogramm des Landes

PLENUM – naturschutzorientierte Regionalentwicklung

„Schützen durch Nützen“ – ist das Motto von PLENUM (Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt). Das Projekt ist eine Naturschutzstrategie, die Umwelt- und Naturschutzziele des Landes gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern von „unten nach oben” erreichen will.

blühende Ansaat in Form eines Ackerrandstreifens neben einem Getreideschlag
  • Beratungsangebot des Landes

Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung (GBB)

Die vom Land geförderte Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung (GBB) unterstützt Betriebe dabei, mehr biologische Vielfalt in der Kulturlandschaft zu etablieren, ohne dabei ökonomische Aspekte zu vernachlässigen.

Blühfläche
  • Biodiverse und klimaresiliente Firmengelände

Projekt „UnternehmensNatur“

Firmenflächen haben viel Potential für artenreiche Vielfalt! Im Projekt „UnternehmensNatur“ können sich Firmen kostenfrei dazu beraten lassen, wie sie auf ihren Geländen wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere schaffen.

Schriftzug Förderung auf Enter-Taste einer Tastatur
  • Förderung von Naturschutzprojekten

Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union

Um die Biologische Vielfalt zu erhalten und das naturnahe Naturerleben zu fördern, gibt es verschiedene Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union.

Gelbbauchunke
  • Förderprogramm des Bundes

Bundesprogramm zur Biologische Vielfalt

Das Bundesprogramm zur Biologischen Vielfalt soll insbesondere zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt Impulse setzen und Multiplikatorwirkung entfalten.

Wollmatinger Ried - Bodensee
  • Förderprogramm des Bundes

„chance.natur - Bundesförderung Naturschutz“

Mit dem Programm zur „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ fördert das Bundesumweltministerium national bedeutsame Natur- und Kulturlandschaften als sogenannte Naturschutzgroßprojekte.

Life-Logo: Zwölf gelbe Sterne auf blauem Hintergrund umrunden das Wort Life
  • Förderprogramm der Europäischen Union

LIFE im Detail und in Baden-Württemberg

Die Europäische Kommission fördert mit dem Programm LIFE die Weiterentwicklung und Umsetzung der Umwelt- und Klimapolitik der Europäischen Gemeinschaften.

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