Der Wärmemarkt hat mit rund 50 Prozent den größten Anteil am Endenergieverbrauch und bietet damit großes Potenzial, CO2-Emissionen zu reduzieren. Um die Energiewende im Wärmesektor voranzubringen und die Wärmeversorgung spätestens bis zum Jahr 2040 nahezu klimaneutral zu gestalten, muss der Wärmebedarf vor allem von Gebäuden konsequent reduziert und der verbleibende Restwärmebedarf vornehmlich auf Basis erneuerbarer Energien gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Landesregierung den Ausbau energieeffizienter Wärmenetze und setzt damit wichtige Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts Baden-Württemberg sowie des Landeskonzepts Kraft-Wärme-Kopplung um. Denn Wärmenetze ermöglichen es, erneuerbare Energien, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme möglichst effizient zu nutzen.
Mit dem breit angelegten Förderprogramm energieeffiziente Wärmenetze sollen nicht nur der Bau und die Erweiterung von Wärmenetzen, sondern auch die Erstellung von Wärmeplänen als Grundlage für Wärmenetze gefördert werden. Zudem sollen gezielt auch Beratungs- und Informationsmaßnahmen im Vorfeld zu einer Investition unterstützt werden, um Akteure vor Ort zur Umsetzung von Wärmenetzen zu motivieren.
Das Förderprogramm energieeffiziente Wärmenetze umfasst drei verschiedene Förderbausteine:
Förderung von Klimaschutzteilkonzepten mit Schwerpunkt auf integrierter Wärmenutzung und gegebenenfalls zusätzlich auf erneuerbaren Energien
(nach Ziffer III. 3 h) und g) der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
Durch Änderungen in der Kommunalrichtlinie des Bundes ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Was wird gefördert?
Das Land fördert das Erstellen von Wärmeplänen, indem es die vom Bund mit 50 Prozent geförderten kommunalen Klimaschutzteilkonzepte mit einem weiteren Zuschuss von bis zu 20 Prozent der Kosten (Ziffer 3 VwV energieeffiziente Wärmenetze) unterstützt. Der Schwerpunkt der kommunalen Klimaschutzteilkonzepte liegt dabei auf integrierter Wärmenutzung und gegebenenfalls zusätzlich auf erneuerbaren Energien.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind bzw. Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die vollständig in kommunaler Trägerschaft stehen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusammen mit der Bundesförderung kann insgesamt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gegeben werden.
Information zur Bewerbung
Anträge auf den zusätzlichen Landeszuschuss sind, wie im Fall der Bundesförderung, direkt an den zuständigen Projektträger Jülich zu richten:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Klima (KLI)
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Telefon: 030 20199-577
Telefax: 030 20199-3100
E-Mail schreiben
Projektträger Jülich
Förderung von Initiativen zum Ausbau energieeffizienter Wärmenetze
Die Ausschreibung zum Förderbaustein 2 ist beendet. In fast allen Regionen des Landes haben die Beratungs- und Netzwerkinitiativen ihre Arbeit aufgenommen, die vom Umweltministerium gefördert werden. Die Initiativen greifen das Thema energieeffiziente Wärmenetze in ihrer jeweiligen Region proaktiv auf, informieren Kommunen und die Öffentlichkeit und machen konkrete fachlich-konzeptionelle Vorschläge zur Umsetzung von lokalen Wärmenetzen in Kommunen (Ziffer 4 VwV energieeffiziente Wärmenetze).
Interessierte Kommunen und sonstige Akteure können sich mit Fragen zum Wärmenetzausbau an die Ansprechpartner in den jeweiligen Regionen wenden. Hier die geförderten Projekte und Ansprechpartner:
Schwarzwald-Baar-Heuberg
Koordination: Bodensee-Stiftung
Weitere Beteiligte: Energieagentur Landkreis Tuttlingen gGmbH, Energieagentur Landkreis Rottweil, Energieagentur Schwarzwald-Baar-Kreis, Energieagentur Regio Freiburg, Naturpark Südschwarzwald
Nordschwarzwald
Koordination: Energieagentur Regio Freiburg GmbH
Weitere Beteiligte: Clean Energy GmbH, Bodensee-Stiftung
Neckar-Alb
Koordination: Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gGmbH
Weitere Beteiligte: Klimaschutzagentur Kreis Reutlingen gGmbH, Energieagentur Zollernalb
Bodensee-Oberschwaben und Donau-Iller (nur Landkreis Biberach)
Koordination: Energieagentur Oberschwaben
Südlicher Oberrhein
Koordination: Energieagentur Regio Freiburg GmbH
Weitere Beteiligte: Ortenauer Energieagentur
Hochrhein-Bodensee
Koordination: Energieagentur Landkreis Lörrach
Weitere Beteiligte: Bodensee-Stiftung, Energieagentur Kreis Konstanz, Energieagentur Regio Freiburg GmbH
Heilbronn-Franken
Koordination: Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH
Weitere Beteiligte: Energiezentrum Wolpertshausen, Stabsstelle Ressourcenwirtschaft und Klimaschutz Hohenlohekreis
Rhein-Neckar
Koordinator: KliBa - Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis
Weitere Beteiligte: Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis
Mittlerer Oberrhein
Koordinator: Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe
Weitere Beteiligte: Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur
Stuttgart
Koordinator: Energieagentur Kreis Böblingen
Weitere Beteiligte: Energieagentur Göppingen, Energieagentur Rems-Murr, Ludwigsburger Energieagentur
Für übergeordnete Fragestellungen steht zusätzlich für das ganze Land das Kompetenzzentrum Wärmenetze an der Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg zur Verfügung.
Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in energieeffiziente Wärmenetze unter Nutzung von erneuerbaren Energien, industrieller Abwärme und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Bei Erfüllung spezieller Anforderungen können neben der Basisförderung zusätzliche Boni gewährt werden (Ziffer 5 Verwaltungsvorschrift energieeffiziente Wärmenetze).
Wer wird gefördert?
Der Förderbaustein richtet sich sowohl an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts als auch an Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines mit den Bundesprogrammen kumulierbaren Zuschusses von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal bis zu 200 000 Euro. Über zusätzliche Boni kann der Höchstbetrag von 200 000 Euro auf maximal bis zu 400 000 Euro der förderfähigen Kosten pro Investitionsvorhaben erhöht werden.
Informationen zur Bewerbung
Der Förderbaustein 3 (Investitionsförderung) wird um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Eine Antragsstellung ist leider nicht mehr möglich.
Ansprechpartnerin:
Dr. Gabriele Langsdorf
Telefon: 0721 608-26890
E-Mail: gabriele.langsdorf@kit.edu