Meilenstein der Politik des Gehörtwerdens

Umweltverwaltungsgesetz (UVwG)

Foto-Collage aus Windrädern auf einer grünen Wiese und einer Firma an einem Fluss. Darüber liegt die Grafik eines Auges, in dessen Pupille eine Gruppe von Menschen abgebildet ist.

Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich (Umweltverwaltungsgesetz) ist am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Mit dem Gesetz wurde das Umweltverwaltungsrecht des Landes inhaltlich modernisiert, vereinheitlicht und bürgerfreundlicher gestaltet. Die bisherigen Regelungen, die über verschiedene Landesgesetze verstreut waren, wurden in ein einziges neues Umweltverwaltungsgesetz überführt.

Zum (Landes-)Umweltverwaltungsrecht zählen unter anderem die Vorschriften

  • zur Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • zur Strategischen Umweltprüfung,
  • zum Umweltinformationsanspruch,
  • zum Umweltschadensrecht und
  • zur Anerkennung von Umweltvereinigungen.

Nicht dazu gehören die Fachgesetze zum Umweltschutz (beispielsweise im Boden- und Altlastenrecht, Abfallrecht und Wasserrecht).

Wichtigste inhaltliche Neuerungen

  • Verpflichtung, die Öffentlichkeit bei besonders umweltbedeutsamen Vorhaben frühzeitig zu beteiligen
  • gesetzliche Verankerung der Umweltmediation als wichtiges Instrument der Konfliktlösung
  • stärkere Betonung des Umweltinformationsrechts als Grundlage für die effektive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen
  • Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten der Umweltverbände

Der Landesregierung liegt viel daran, die Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich auszubauen. Damit unterstützt sie eine offene Informationskultur und einen Kulturwandel im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung.

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